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aufmass-web/daten/LV/LV-DD-Gemeinde/10037053.txt
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Gruben f. d. gebundenem Oberbau
Definition:
Herstellen, Sichern und Verfüllen von Gruben gemäß ZTV 10 in
den Bodenklassen 1, 3-6 in unbelegten/belegten Kabel/Rohrtrassen,
bis zu einer Tiefe von 1,25m in einer Größe von 1,2 m² in für
gebundenen Oberflächen , Wiederherstellung Tragschicht/
Frostschutzschicht
Eingeschlossene Leistungen:
- Aufnehmen ungebundenen Trag- und Frostschutzschichten
unterhalb der obersten Schicht der Verkehrsflächenbe-
festigungen u.a. aus Platten/Pflaster (auch versiegelt) ,
Asphalt, Beton?
- Ausheben inkl. Beseitigung von Hindernissen aller Art,
Entsorgen, und Verfüllen der Grube
- Notwendiger Einbau, Vorhaltung und Beseitigung von
Normverbau, Saumbohlensicherung oder teilweiser
Sicherung einschl. des Mehraushubes
- Sicherung von Arbeitsstellen nach erstelltem und genehmigten
Regelplan oder Verkehrszeichenplan nach RSA -ZTVSA
- Liefern und Einbauen von Trassenband und von Sand 0-6 mm
in der Leitungszone
- Wiederherstellen und Liefern einer ungebundenen
Tragschichten/Frostschutzschichten nach ZTVA- StB
Erfassung:
Zu erfassen ist die Grube bis1,2m² als ein Stück
Einheit: St
Zulagenfaktor:
Faktor 0,1 je angefangene 0,25m² bei Gruben > 1,2m²
Gebührenbescheid der VAO wird gesondert abgerechnet
Oberbau (Verkehrsflächenbefestigungen) wird unter den
Zulagen - OZ 10037083, 10037103, 10037123, 10037143,
10037163, bzw., 10037172, 10037193 je Aufwendung zusätzlich
erfasst.