Gruben f. d. gebundenem Oberbau Definition: Herstellen, Sichern und Verfüllen von Gruben gemäß ZTV 10 in den Bodenklassen 1, 3-6 in unbelegten/belegten Kabel/Rohrtrassen, bis zu einer Tiefe von 1,25m in einer Größe von 1,2 m² in für gebundenen Oberflächen , Wiederherstellung Tragschicht/ Frostschutzschicht Eingeschlossene Leistungen: - Aufnehmen ungebundenen Trag- und Frostschutzschichten unterhalb der obersten Schicht der Verkehrsflächenbe- festigungen u.a. aus Platten/Pflaster (auch versiegelt) , Asphalt, Beton? - Ausheben inkl. Beseitigung von Hindernissen aller Art, Entsorgen, und Verfüllen der Grube - Notwendiger Einbau, Vorhaltung und Beseitigung von Normverbau, Saumbohlensicherung oder teilweiser Sicherung einschl. des Mehraushubes - Sicherung von Arbeitsstellen nach erstelltem und genehmigten Regelplan oder Verkehrszeichenplan nach RSA -ZTVSA - Liefern und Einbauen von Trassenband und von Sand 0-6 mm in der Leitungszone - Wiederherstellen und Liefern einer ungebundenen Tragschichten/Frostschutzschichten nach ZTVA- StB Erfassung: Zu erfassen ist die Grube bis1,2m² als ein Stück Einheit: St Zulagenfaktor: Faktor 0,1 je angefangene 0,25m² bei Gruben > 1,2m² Gebührenbescheid der VAO wird gesondert abgerechnet Oberbau (Verkehrsflächenbefestigungen) wird unter den Zulagen - OZ 10037083, 10037103, 10037123, 10037143, 10037163, bzw., 10037172, 10037193 je Aufwendung zusätzlich erfasst.