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Leistungsumfang:
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Das vom AG bauseits gestellte Maßnahmeninformationsbanner
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Größe ca. 5 x 2 m ist
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An strategisch sinnvoller Stelle zu befestigen
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Angabe Position erfolgt durch den AG
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Für die Befestigung des Banners sind vom AN Bauzaunelemente inkl. Aufstelle-.und Haltekonstruktion für eine wetterfeste Aufstellung bereit zu stellen und nach Gesamtfertigstellung wieder abzuräumen.
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Ein Umsetzen (Ab-/Aufbau und Transport) des Banners ist nicht vorgesehen.
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Sollte dies notwendig werden erfolgt dies auf gesonderte Anweisung durch den AG und wird nach tatsächlichem Aufwand vergütet.
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Nach Abschluss der Baustelle ist das Banner unbeschädigt und gereinigt an den AG zurückzugeben.
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Bei schuldhaftem Verlust des Banners durch den AN, hat dieser die Neubeschaffung zu erstatten.
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