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aufmass-web/daten/LV/LV-DD-Lindau_Jahresvertrag/02.02.0020.txt
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Leistungsumfang:
Das vom AG bauseits gestellte Maßnahmeninformationsbanner
Größe ca. 5 x 2 m ist
An strategisch sinnvoller Stelle zu befestigen
Angabe Position erfolgt durch den AG
Für die Befestigung des Banners sind vom AN Bauzaunelemente inkl. Aufstelle-.und Haltekonstruktion für eine wetterfeste Aufstellung bereit zu stellen und nach Gesamtfertigstellung wieder abzuräumen.
Ein Umsetzen (Ab-/Aufbau und Transport) des Banners ist nicht vorgesehen.
Sollte dies notwendig werden erfolgt dies auf gesonderte Anweisung durch den AG und wird nach tatsächlichem Aufwand vergütet.
Nach Abschluss der Baustelle ist das Banner unbeschädigt und gereinigt an den AG zurückzugeben.
Bei schuldhaftem Verlust des Banners durch den AN, hat dieser die Neubeschaffung zu erstatten.