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Koordinierungspauschale
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Koordinierungspauschale Pauschale Vergütung für die Koordination der gesamten Maßnahme
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und der damit verbundenen Gewerke und Dritte r.
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Dies beinhaltet auch die Abstimmung
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mit den Anliegern für die Zufahrten auf das jeweilige Grundstück, sowie die Organisation
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für einen Reibungslosen verlauf der Müllentsorgung (Mülltonnen).
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Der
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Tiefbauunternehmer hat für den reibungslosen Ablauf der Baustelle u nd Einhaltung der
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Termine zu sorgen.
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Mehraufwendungen zur Koordinierung mehrerer Sparten und mehrmaligen
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Aufzüge zum Einsanden der j eweiligen Medien sind einzukalkulieren.
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Behinderungen und
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Mehrkosten durch unkoordinierte Abläufe gehen zu Lasten des Tiefbauunterne hmers.
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Die
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Koordinierungspauschale wird ab drei zu verlegenden Sparten und Mindesttrassenlänge von >
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20 lfm Verlegungsleistung der kürzesten Sparte abgerechnet. |