Koordinierungspauschale Koordinierungspauschale Pauschale Vergütung für die Koordination der gesamten Maßnahme und der damit verbundenen Gewerke und Dritte r. Dies beinhaltet auch die Abstimmung mit den Anliegern für die Zufahrten auf das jeweilige Grundstück, sowie die Organisation für einen Reibungslosen verlauf der Müllentsorgung (Mülltonnen). Der Tiefbauunternehmer hat für den reibungslosen Ablauf der Baustelle u nd Einhaltung der Termine zu sorgen. Mehraufwendungen zur Koordinierung mehrerer Sparten und mehrmaligen Aufzüge zum Einsanden der j eweiligen Medien sind einzukalkulieren. Behinderungen und Mehrkosten durch unkoordinierte Abläufe gehen zu Lasten des Tiefbauunterne hmers. Die Koordinierungspauschale wird ab drei zu verlegenden Sparten und Mindesttrassenlänge von > 20 lfm Verlegungsleistung der kürzesten Sparte abgerechnet.