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Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer
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aufstellen, beseitigen, vorhalten, warten und betreiben.
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Einsatzzeit: Gesamte Bauzeit
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Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen.
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70 v.H. der Pauschale werden nach betriebsfertigem
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Aufstellen, der Rest nach Beseitigen vergütet.
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Verkehrssicherung an Arbeitsstelle und Umleitungsstrecke.
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Vorhandene Verkehrsschilder nach Vorgaben der Verkehrsbehörde außer
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Kraft und wieder in Kraft setzen.
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Verkehrssicherung nach Disposition des AN umsetzen.
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Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs
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durchführen.
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Zusätzliche Sicherung mit elektrischen Warnleuchten. |