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Koordinierungspauschale
Koordinierungspauschale Pauschale Vergütung für die Koordination der gesamten Maßnahme
und der damit verbundenen Gewerke und Dritte r.
Dies beinhaltet auch die Abstimmung
mit den Anliegern für die Zufahrten auf das jeweilige Grundstück, sowie die Organisation
für einen Reibungslosen verlauf der Müllentsorgung (Mülltonnen).
Der
Tiefbauunternehmer hat für den reibungslosen Ablauf der Baustelle u nd Einhaltung der
Termine zu sorgen.
Mehraufwendungen zur Koordinierung mehrerer Sparten und mehrmaligen
Aufzüge zum Einsanden der j eweiligen Medien sind einzukalkulieren.
Behinderungen und
Mehrkosten durch unkoordinierte Abläufe gehen zu Lasten des Tiefbauunterne hmers.
Die
Koordinierungspauschale wird ab drei zu verlegenden Sparten und Mindesttrassenlänge von >
20 lfm Verlegungsleistung der kürzesten Sparte abgerechnet.