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Zul. Einbau Platten/Pflasterbelägen
Zul.
Einbau Platten/Pflasterbelägen Zuschlag auf den Grabenmeterpreis (befestigt) für
das Einbauen von Platten und Plasterbelägen statt .
Pflaster-/Plattenbelag ausbauen,
seitlich lagern und wiederverlegen.
Pflaster-/Plattenbelag aufnehmen, säubern und
ggf.
s eitlich lagern.
Eine Verfuhr innerhalb des Baufeldes ist einzurechnen und
wird nicht gesondert vergütet.
Vorhandene, ungebundene Be ttung ausbauen.
Das
Altbettungsmaterial geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
Neues
Bettungsmaterial ist nach Herstell ung der Leitungsgrabenverfüllung und Herstellung der
Kies-Schottertragschicht zu liefern und einzubauen.
Gelagerter Pflaster-/Platt enbelag
im Baufeld aufnehmen ggf.
beifahren und wieder verlegen.
Nicht wiederverwendbare
Betonplatten und Betonpflastersteine geht i n Eigentum des AN über und ist von der
Baustelle zu entfernen.
Ersatzplatten und Ersatzpflastersteine, wie im Bestand
vorgefunden si nd zu liefern.
Eventuell notwendige Schnitte sind
einzurechnen.
Bestehende Verlegemuster sind wie angetroffen fortführen.
Die Herst
ellung eines Pflasterbettes hat nach DIN 18318.
D.h.
3 - 5 cm Stärke im
verdichteten Zustand, sowie der in der DIN 18318 vorgegebene n Querneigung und Ebenheit
zu erfolgen.
Beim Verlegen ist auf die Ausbildung gleichmäßiger Fugenbreiten zu
achten.
Als ungebundenes Bettungsmaterial ist eine geeignete Gesteinskörnung
(Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnungen 0/5 mit einem Schlagzertrümmerungswer t SZ18 zu
verwenden.
Der maximale Feinanteil 0,063 mm darf 5 M.-% nicht überschreiten.
Das
Bettungsmaterial muss filterstabil gegenü ber der darunterliegenden Tragschicht sein
(keine Kalksplitte verwenden).
Als Fugenmaterial ist vorzugsweise eine Gesteinskörnung
( Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnung 0/4 zu verwenden.
Das Abrütteln des
Pflasterbelages ist mit einem Flächenrüttler durchzuführ en.
Vor dem Abrütteln ist
überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren.
Der Pflasterbelag darf nur in
trockenem Zustand und m it einer Plattengleitvorrichtung abgerüttelt
werden.
Abrechnung erfolgt nach M2 verlegten Platten/Pflasterbelägen Als Pflaster-/P
lattenbelag gelten: Betonverbundpflaster, Rasengittersteine, Gehwegplatten aus Beton,
Waschbeton, Großsteinpflaster, Kleinsteinpflas ter, Natursteinplatten, Mosaik etc.