Zul. Einbau Platten/Pflasterbelägen Zul. Einbau Platten/Pflasterbelägen Zuschlag auf den Grabenmeterpreis (befestigt) für das Einbauen von Platten und Plasterbelägen statt . Pflaster-/Plattenbelag ausbauen, seitlich lagern und wiederverlegen. Pflaster-/Plattenbelag aufnehmen, säubern und ggf. s eitlich lagern. Eine Verfuhr innerhalb des Baufeldes ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Vorhandene, ungebundene Be ttung ausbauen. Das Altbettungsmaterial geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen. Neues Bettungsmaterial ist nach Herstell ung der Leitungsgrabenverfüllung und Herstellung der Kies-Schottertragschicht zu liefern und einzubauen. Gelagerter Pflaster-/Platt enbelag im Baufeld aufnehmen ggf. beifahren und wieder verlegen. Nicht wiederverwendbare Betonplatten und Betonpflastersteine geht i n Eigentum des AN über und ist von der Baustelle zu entfernen. Ersatzplatten und Ersatzpflastersteine, wie im Bestand vorgefunden si nd zu liefern. Eventuell notwendige Schnitte sind einzurechnen. Bestehende Verlegemuster sind wie angetroffen fortführen. Die Herst ellung eines Pflasterbettes hat nach DIN 18318. D.h. 3 - 5 cm Stärke im verdichteten Zustand, sowie der in der DIN 18318 vorgegebene n Querneigung und Ebenheit zu erfolgen. Beim Verlegen ist auf die Ausbildung gleichmäßiger Fugenbreiten zu achten. Als ungebundenes Bettungsmaterial ist eine geeignete Gesteinskörnung (Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnungen 0/5 mit einem Schlagzertrümmerungswer t SZ18 zu verwenden. Der maximale Feinanteil 0,063 mm darf 5 M.-% nicht überschreiten. Das Bettungsmaterial muss filterstabil gegenü ber der darunterliegenden Tragschicht sein (keine Kalksplitte verwenden). Als Fugenmaterial ist vorzugsweise eine Gesteinskörnung ( Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnung 0/4 zu verwenden. Das Abrütteln des Pflasterbelages ist mit einem Flächenrüttler durchzuführ en. Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. Der Pflasterbelag darf nur in trockenem Zustand und m it einer Plattengleitvorrichtung abgerüttelt werden. Abrechnung erfolgt nach M2 verlegten Platten/Pflasterbelägen Als Pflaster-/P lattenbelag gelten: Betonverbundpflaster, Rasengittersteine, Gehwegplatten aus Beton, Waschbeton, Großsteinpflaster, Kleinsteinpflas ter, Natursteinplatten, Mosaik etc.