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Abrechnung Gebührenbescheide.
Definition:
Abrechnung von Gebührenbescheiden für die Erteilung u.a. von
Verkehrsrechtlichen Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen,
Kampfmittelbelastung, Katasterpläne etc..
Abrechnung / Erfassung:
- Zu erfassen sind die auf dem vorgelegten Gebührenbescheid ,
Anordnungen, etc. nachgewiesenen Gebühren in EUR
Einheit: LE