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Fugen, Schnitte herstellen
Definition:
Herstellen von Fugen und Schnitten beim Wiederherstellen von
Oberbauschichten aus Asphalt oder Schneiden von Beton oder
Platten bis 0,4 m2 Größe und von Beton- oder Klinkerpflaster-
steinen zur Herstellung von passgenauen Kanten an
KSch-Abdeckungen, KVz-Gehäusen usw.
Eingeschlossene Leistungen:
- Herstellen einer geradlinigen und senkrechten Kante bis zu
40mm Tiefe durch Schneiden oder Fräsen bei Asphaltoberbau
unabhängig vom Aufbau oder der Stärke des Oberbaus
- Liefern und Einbauen des Fugenbandes nach ZTVA-StB
oder
- nachträgliches Herstellen einer Fuge durch Fräsen
oder Schneiden
- Ausgießen der Fuge
oder
- Schneiden von Platten bis 0,4 m2 Größe oder Beton- und
Klinkerpflastersteinen in voller Stärke
oder
- Schneiden von Betonoberbau in voller Stärke
Abrechnung / Erfassung:
Zu erfassen ist die Länge der Fuge oder der tatsächlichen
Schnittkante
Einheit: m
Teile dieser Pos. (Schneiden, Fugenband, Fugenverguss) bei
Asphalt-oberbau werden mit Faktor 0,5 vergütet
Bei Platten bis 0,4 m2 und Beton- oder Klinkerpflastersteinen
wird die tatsächliche Schnittlänge, nicht die Kante des
vorhandenen Bauteils, mit der OZ 10018360 mit Faktor 0,5
vergütet.
Bei Betonoberbau wird das Schneiden von je 40 mm Stärke mit
der OZ 10018360 mit Faktor 0,5 vergütet