Fugen, Schnitte herstellen Definition: Herstellen von Fugen und Schnitten beim Wiederherstellen von Oberbauschichten aus Asphalt oder Schneiden von Beton oder Platten bis 0,4 m2 Größe und von Beton- oder Klinkerpflaster- steinen zur Herstellung von passgenauen Kanten an KSch-Abdeckungen, KVz-Gehäusen usw. Eingeschlossene Leistungen: - Herstellen einer geradlinigen und senkrechten Kante bis zu 40mm Tiefe durch Schneiden oder Fräsen bei Asphaltoberbau unabhängig vom Aufbau oder der Stärke des Oberbaus - Liefern und Einbauen des Fugenbandes nach ZTVA-StB oder - nachträgliches Herstellen einer Fuge durch Fräsen oder Schneiden - Ausgießen der Fuge oder - Schneiden von Platten bis 0,4 m2 Größe oder Beton- und Klinkerpflastersteinen in voller Stärke oder - Schneiden von Betonoberbau in voller Stärke Abrechnung / Erfassung: Zu erfassen ist die Länge der Fuge oder der tatsächlichen Schnittkante Einheit: m Teile dieser Pos. (Schneiden, Fugenband, Fugenverguss) bei Asphalt-oberbau werden mit Faktor 0,5 vergütet Bei Platten bis 0,4 m2 und Beton- oder Klinkerpflastersteinen wird die tatsächliche Schnittlänge, nicht die Kante des vorhandenen Bauteils, mit der OZ 10018360 mit Faktor 0,5 vergütet. Bei Betonoberbau wird das Schneiden von je 40 mm Stärke mit der OZ 10018360 mit Faktor 0,5 vergütet