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aufmass-web/daten/LV/LV-DD-Lindau_Jahresvertrag/03.02.0050.txt
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Boden für Kabel-/Leitungsgraben nach DIN4124 und VDE-AR-N4222 ausheben.
Abgerechnet wird nach der Länge des Grabens, gemessen in der Achse.
Bodenklassen = Homogenbereich entsprechend BKL 3 bis 6
Grabentiefe >0,90 m bis 1,00 m
ab UK Oberflächenbefestigung (z.B. Oberboden, Asphalt, Pflaster, etc.)
(ES WIRD AUF DIE EINHALTUNG DER GEFORDERTEN MINDESTÜBERDECKUNG GEMÄSS GRABENQUERSCHNITTE/AUSBAUPROFILE HINGEWIESEN)
Breite der Grabensohle gemäß DIN4124
AUSFÜHRUNG IN NICHT ZUSAMMENHÄNGENDEN TEILABSCHNITTEN
Aushub seitlich lagern und nach Verlegung der Leitungen oberhalb der
Sandumhüllung wieder einbauen und verdichten.
Zum Verfüllen nicht verwendeter Aushub (Verdrängter Boden aus Sandumhüllung und Frostschutzkies) in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Einschl. Transport zur Zwischenlagerung zur Beprobung
Einschl. Aufnahme am Lagerplatz zur Entsorgung/Verwertung nach Analyse
Lagerplatz innerhalb des Projektgebietes
Leerfahrten werden nicht gesondert vergütet
Die Herstellung des Planums wird nicht gesondert vergütet.
Mehraufwendungen und Handaushub entlang von Randeinfassungen, Einbauten, Mauern, etc. werden nicht gesondert vergütet.
Offene Wasserhaltung bis zu einer Pumpenleistung von 5 m3 Fördermenge und 2,00 m Förderhöhe je Stunde ausführen