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BE für alle Sparten bei Kleinmaßnahmen
BE für alle Sparten Tiefbau-Grundpreis für Wasser,Gas,Strom, Telekommunikation und Wärme-
Versorgungsleitungen für längenunabhängig e Tätigkeiten bei Tiefbauarbeiten zur
Herstellung einer Versorgungsleitung, einschließlich: Anmieten eines geeigneten
Lagerplatzes f ür Material, Geräte und Aushub.
Absichern der Baustelle nach RSA und
den Anweisungen der Verkehrsrechtlichen Anordnung bzw.
der Auf bruchgenehmigung.
Es
ist hier von einem Regelplan BI/1bis BI/5 auszugehen.
Ampelregelung wird gesondert
vergütet.
Sollte die Verkeh rssicherung sehr aufwendig sein, so wird nach Abstimmung
mit dem Auftraggeber ein Verkehrssicherer separat beauftragt und die Leist ungen direkt
mit der Fremdfirma abgerechnet.
Einrichten der Baustelle
gem.
Vorbeschreibung.
Aufrechterhaltung des Geh -und Fahrbetr iebs, (durch
Verfüllung des Rohrgraben bzw -der Baugrube).
Erkundung vorhandener
Leitungsbestände.
Mehraufwand gegenüber durchgeh endem Leitungsgraben für Baugruben am
Anfangs und Endpunkt sowie für das Offenhalten der Gruben zur Druckprüfung und
Einbindung.
De r Grundpreis wird pro zusammenhängender Baumaßnahme einmalig gewährt
unabhängig von der Anzahl der Leitungssparten.
Aufbruchgenehmig ung
bzw.
Verkehrsrechtliche Anordnung wird separat vergütet.
Im Bauablauf notwendiges
Umsetzen der Baugeräte, Container, zwischengel agerter Baustoffe o.ä.
in Abhängigkeit
der Bauphasen bzw.
des Baufortschritts ist in die Position einzurechnen.
Eine
regelmäßige Te ilnahme an Baubesprechungen und Vor-Ort Begehungen ist für den
Fachbauleiter einzurechnen.
Die Vermessungstrupps vom Stadtwerk am Se e sind bis
spätestens 09:00 Uhr am Tag der Einmessung zu informieren.
Die Informationspflicht
liegt beim Vorarbeiter des Tiefbauers.