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Übergänge für Fußgänger
Übergänge für Fußgänger Hilfsübergang für Fußgänger herstellen, für die Dauer der
vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und be seitigen.
Für Bewegungen der Übergänge
am selben Einbauort erfolgt keine gesonderte Vergütung.
1 Stück = Gehwegbreite