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Verkehrssicherung Hauptverkehrsstraßen
Verkehrssicherung Hauptverkehrsstraßen Verkehrsregelung und Verkehrssicherung im Bereich
Klassifizierter Straßen (B/L/K) der inner örtlichen Hauptverkehrsstraßen gemäß
verkehrsrechtlicher Anordnung.
Die zur Sicherung der Baustelle gemäß den Richtlinien
für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen erforderlichen Absperrungen,
Beschilderungen und Beleuchtung der Baustelle einschl.
erford erlicher
Fahrbahnübergänge und Übergänge für Anlieger ist allein Sache des AN (Grundlage ist die
StVO).
Die Kosten für die Lieferu ng, Aufstellung, Vorhaltung, Unterhaltung,
Inbetriebnahme, laufende Kontrolle und spätere Beseitigung der Sicherheitsvorkehrungen
einschl.
erforderlicher Signalanlagen werden mit dem Einheitspreis
abgegolten.
Einschl.
Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordn ung.
Die
pauschale wird pro Baumaßnahme nur einmal gewährt.