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Projektieren Kleinstbau. Privatgrund
Definition:
Kleinstbaumaßnahme projektieren nur auf Privatgrund für den
Umbau, Abbau und Verlegung des u.i. TK-Netz (Cu/GF) mit
bestehenden APL/Gf-AP unabhängig vom Ort der späteren Anbringung
der Außenkabel/Innenkabel, APL/Gf-AP.
Eingeschlossene Leistungen:
- Projektierung der Maßnahme nach Vorgaben der Telekom
- Durchführen der Mengenermittlungen für Leistungen und Material
nach den Vorgaben der Telekom
- Information an Auftraggeber bei Abweichungen von
Regelbauweisen nach gültiger ZTV-TKNetz
- Ablage der Unterlagen in der elektronischen Bauakte in der
IV-AG nach Vorgabe des BvT
- termingerechte Abarbeitung des Auftrags im IV- System
Erfassung:
Erfasst werden die Leistungen für die Projektierung nur auf
Privatgrund als 1 Stück
Einheit: St
Projektierung in Megaplan ist nicht Bestandteil der OZ