BE für alle Sparten BE für alle Sparten Tiefbau-Grundpreis für Wasser,Gas,Strom, Telekommunikation und Wärme- Versorgungsleitungen für längenunabhängig e Tätigkeiten bei Tiefbauarbeiten zur Herstellung einer Versorgungsleitung, einschließlich: Anmieten eines geeigneten Lagerplatzes f ür Material, Geräte und Aushub. Absichern der Baustelle nach RSA und den Anweisungen der Verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. der Auf bruchgenehmigung. Es ist hier von einem Regelplan BI/1bis BI/5 auszugehen. Ampelregelung wird gesondert vergütet. Sollte die Verkeh rssicherung sehr aufwendig sein, so wird nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Verkehrssicherer separat beauftragt und die Leist ungen direkt mit der Fremdfirma abgerechnet. Einrichten der Baustelle gem. Vorbeschreibung. Aufrechterhaltung des Geh -und Fahrbetr iebs, (durch Verfüllung des Rohrgraben bzw -der Baugrube). Erkundung vorhandener Leitungsbestände. Mehraufwand gegenüber durchgeh endem Leitungsgraben für Baugruben am Anfangs und Endpunkt sowie für das Offenhalten der Gruben zur Druckprüfung und Einbindung. De r Grundpreis wird pro zusammenhängender Baumaßnahme einmalig gewährt unabhängig von der Anzahl der Leitungssparten. Aufbruchgenehmig ung bzw. Verkehrsrechtliche Anordnung wird separat vergütet. Im Bauablauf notwendiges Umsetzen der Baugeräte, Container, zwischengel agerter Baustoffe o.ä. in Abhängigkeit der Bauphasen bzw. des Baufortschritts ist in die Position einzurechnen. Eine regelmäßige Te ilnahme an Baubesprechungen und Vor-Ort Begehungen ist für den Fachbauleiter einzurechnen. Die Vermessungstrupps vom Stadtwerk am Se e sind bis spätestens 09:00 Uhr am Tag der Einmessung zu informieren. Die Informationspflicht liegt beim Vorarbeiter des Tiefbauers.