Übergänge für Fußgänger Übergänge für Fußgänger Hilfsübergang für Fußgänger herstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und be seitigen. Für Bewegungen der Übergänge am selben Einbauort erfolgt keine gesonderte Vergütung. 1 Stück = Gehwegbreite