Verkehrssicherung Hauptverkehrsstraßen Verkehrssicherung Hauptverkehrsstraßen Verkehrsregelung und Verkehrssicherung im Bereich Klassifizierter Straßen (B/L/K) der inner örtlichen Hauptverkehrsstraßen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die zur Sicherung der Baustelle gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen erforderlichen Absperrungen, Beschilderungen und Beleuchtung der Baustelle einschl. erford erlicher Fahrbahnübergänge und Übergänge für Anlieger ist allein Sache des AN (Grundlage ist die StVO). Die Kosten für die Lieferu ng, Aufstellung, Vorhaltung, Unterhaltung, Inbetriebnahme, laufende Kontrolle und spätere Beseitigung der Sicherheitsvorkehrungen einschl. erforderlicher Signalanlagen werden mit dem Einheitspreis abgegolten. Einschl. Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordn ung. Die pauschale wird pro Baumaßnahme nur einmal gewährt.