Projektieren Kleinstbau. Privatgrund Definition: Kleinstbaumaßnahme projektieren nur auf Privatgrund für den Umbau, Abbau und Verlegung des u.i. TK-Netz (Cu/GF) mit bestehenden APL/Gf-AP unabhängig vom Ort der späteren Anbringung der Außenkabel/Innenkabel, APL/Gf-AP. Eingeschlossene Leistungen: - Projektierung der Maßnahme nach Vorgaben der Telekom - Durchführen der Mengenermittlungen für Leistungen und Material nach den Vorgaben der Telekom - Information an Auftraggeber bei Abweichungen von Regelbauweisen nach gültiger ZTV-TKNetz - Ablage der Unterlagen in der elektronischen Bauakte in der IV-AG nach Vorgabe des BvT - termingerechte Abarbeitung des Auftrags im IV- System Erfassung: Erfasst werden die Leistungen für die Projektierung nur auf Privatgrund als 1 Stück Einheit: St Projektierung in Megaplan ist nicht Bestandteil der OZ