Baustelle von allen Geräten. Anlagen. Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge- sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind. gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungs- verzeichnisses.