Definition: Einbauen von Bordsteinen oder Rinnenmuldensteinen unabhängig vom Material und der Größe auf einem Betonfundament Eingeschlossene Leistungen: - Liefern und Einbauen des Betons - Einbauen der ausgebauten Bordsteine nach ZTVA-StB - ggf. Einbauen der beigestellten Bordsteine oder Rinnenmuldensteine nach ZTVA-StB Abrechnung: Zu erfassen ist die Länge, mindestens jedoch 1m Einheit: m