Zul. Handschachtung, Erschwerniszuschlag Zul. Handschachtung, Erschwerniszuschlag werden beim Herstellen von Leitungsgräben vorhanden Einbauten wie: Versorgungs- Entsorgung sleitungen, Erdkabel, oder sonstige in Betrieb stehende Einbauten freigelegt, d.h. unterquert, ist die Arbeit in diesen Bereichen im Handschacht auszuführen. Das Absichern der Leitung wird nicht gesondert vergütet. Hinweis: der Handaushub wird nur vergütet, wenn er auf Anordnung des Auftraggebers erfolgt. Nicht anzuwenden, wenn ein Teil des Grabens mit Maschinenhilfe ausgehoben wird. Abrechnu ng erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in m³.