Leitungsgraben einschließlich Schachtbaugruben herstel- len. Straßenaufbruch wird gesondert vergütet. Abgerech- net wird nach der Länge des Leitungsgrabens, gemessen in der Achse der Leitung. Die Schachtbaugruben werden in der Achse der Leitung durchgemessen. Schachtdurch- messer und -abstände nach Unterlagen des AG. In gewachsenem Boden. Homogenbereiche 'analog Bodenklasse 3 bis 5' (21) Grabentiefe über 1,75 bis 2,25 m. Breite der Grabensohle 'bis 1,20 m' (31) Notwendigen Verbau entsprechend statischen und kon- struktiven Erfordernissen herstellen, vorhalten und entfernen. Offene Wasserhaltung bis zu einer Pumpen- leistung von 10 m3 Fördermenge und 5,00 m Förderhöhe je Stunde und Haltung ausführen. Aushub zur Wiederverwendung innerhalb der Baustelle la- gern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten einschl. ggf. er- forderlicher Wasserzugabe. Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub innerhalb der Baustelle einbauen und verdichten einschl. ggf. erfor- derlicher Wasserzugabe.