Abrechnung Gebührenbescheide. Definition: Abrechnung von Gebührenbescheiden für die Erteilung u.a. von Verkehrsrechtlichen Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen, Kampfmittelbelastung, Katasterpläne etc.. Abrechnung / Erfassung: - Zu erfassen sind die auf dem vorgelegten Gebührenbescheid , Anordnungen, etc. nachgewiesenen Gebühren in EUR Einheit: LE