Initial commit – AufmaßCreater v2.35
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BE für alle Sparten
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BE für alle Sparten Tiefbau-Grundpreis für Wasser,Gas,Strom, Telekommunikation und Wärme-
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Versorgungsleitungen für längenunabhängig e Tätigkeiten bei Tiefbauarbeiten zur
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Herstellung einer Versorgungsleitung, einschließlich: Anmieten eines geeigneten
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Lagerplatzes f ür Material, Geräte und Aushub.
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Absichern der Baustelle nach RSA und
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den Anweisungen der Verkehrsrechtlichen Anordnung bzw.
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der Auf bruchgenehmigung.
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Es
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ist hier von einem Regelplan BI/1bis BI/5 auszugehen.
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Ampelregelung wird gesondert
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vergütet.
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Sollte die Verkeh rssicherung sehr aufwendig sein, so wird nach Abstimmung
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mit dem Auftraggeber ein Verkehrssicherer separat beauftragt und die Leist ungen direkt
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mit der Fremdfirma abgerechnet.
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Einrichten der Baustelle
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gem.
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Vorbeschreibung.
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Aufrechterhaltung des Geh -und Fahrbetr iebs, (durch
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Verfüllung des Rohrgraben bzw -der Baugrube).
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Erkundung vorhandener
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Leitungsbestände.
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Mehraufwand gegenüber durchgeh endem Leitungsgraben für Baugruben am
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Anfangs und Endpunkt sowie für das Offenhalten der Gruben zur Druckprüfung und
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Einbindung.
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De r Grundpreis wird pro zusammenhängender Baumaßnahme einmalig gewährt
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unabhängig von der Anzahl der Leitungssparten.
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Aufbruchgenehmig ung
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bzw.
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Verkehrsrechtliche Anordnung wird separat vergütet.
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Im Bauablauf notwendiges
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Umsetzen der Baugeräte, Container, zwischengel agerter Baustoffe o.ä.
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in Abhängigkeit
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der Bauphasen bzw.
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des Baufortschritts ist in die Position einzurechnen.
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Eine
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regelmäßige Te ilnahme an Baubesprechungen und Vor-Ort Begehungen ist für den
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Fachbauleiter einzurechnen.
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Die Vermessungstrupps vom Stadtwerk am Se e sind bis
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spätestens 09:00 Uhr am Tag der Einmessung zu informieren.
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Die Informationspflicht
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liegt beim Vorarbeiter des Tiefbauers.
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