Initial commit – AufmaßCreater v2.35
This commit is contained in:
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BE für alle Sparten
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BE für alle Sparten Tiefbau-Grundpreis für Wasser,Gas,Strom, Telekommunikation und Wärme-
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Versorgungsleitungen für längenunabhängig e Tätigkeiten bei Tiefbauarbeiten zur
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Herstellung einer Versorgungsleitung, einschließlich: Anmieten eines geeigneten
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Lagerplatzes f ür Material, Geräte und Aushub.
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Absichern der Baustelle nach RSA und
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den Anweisungen der Verkehrsrechtlichen Anordnung bzw.
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der Auf bruchgenehmigung.
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Es
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ist hier von einem Regelplan BI/1bis BI/5 auszugehen.
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Ampelregelung wird gesondert
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vergütet.
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Sollte die Verkeh rssicherung sehr aufwendig sein, so wird nach Abstimmung
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mit dem Auftraggeber ein Verkehrssicherer separat beauftragt und die Leist ungen direkt
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mit der Fremdfirma abgerechnet.
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Einrichten der Baustelle
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gem.
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Vorbeschreibung.
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Aufrechterhaltung des Geh -und Fahrbetr iebs, (durch
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Verfüllung des Rohrgraben bzw -der Baugrube).
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Erkundung vorhandener
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Leitungsbestände.
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Mehraufwand gegenüber durchgeh endem Leitungsgraben für Baugruben am
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Anfangs und Endpunkt sowie für das Offenhalten der Gruben zur Druckprüfung und
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Einbindung.
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De r Grundpreis wird pro zusammenhängender Baumaßnahme einmalig gewährt
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unabhängig von der Anzahl der Leitungssparten.
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Aufbruchgenehmig ung
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bzw.
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Verkehrsrechtliche Anordnung wird separat vergütet.
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Im Bauablauf notwendiges
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Umsetzen der Baugeräte, Container, zwischengel agerter Baustoffe o.ä.
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in Abhängigkeit
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der Bauphasen bzw.
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des Baufortschritts ist in die Position einzurechnen.
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Eine
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regelmäßige Te ilnahme an Baubesprechungen und Vor-Ort Begehungen ist für den
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Fachbauleiter einzurechnen.
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Die Vermessungstrupps vom Stadtwerk am Se e sind bis
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spätestens 09:00 Uhr am Tag der Einmessung zu informieren.
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Die Informationspflicht
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liegt beim Vorarbeiter des Tiefbauers.
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BE für alle Sparten bei Kleinmaßnahmen
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BE für alle Sparten Tiefbau-Grundpreis für Wasser,Gas,Strom, Telekommunikation und Wärme-
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Versorgungsleitungen für längenunabhängig e Tätigkeiten bei Tiefbauarbeiten zur
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Herstellung einer Versorgungsleitung, einschließlich: Anmieten eines geeigneten
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Lagerplatzes f ür Material, Geräte und Aushub.
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Absichern der Baustelle nach RSA und
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den Anweisungen der Verkehrsrechtlichen Anordnung bzw.
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der Auf bruchgenehmigung.
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Es
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ist hier von einem Regelplan BI/1bis BI/5 auszugehen.
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Ampelregelung wird gesondert
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vergütet.
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Sollte die Verkeh rssicherung sehr aufwendig sein, so wird nach Abstimmung
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mit dem Auftraggeber ein Verkehrssicherer separat beauftragt und die Leist ungen direkt
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mit der Fremdfirma abgerechnet.
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Einrichten der Baustelle
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gem.
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Vorbeschreibung.
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Aufrechterhaltung des Geh -und Fahrbetr iebs, (durch
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Verfüllung des Rohrgraben bzw -der Baugrube).
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Erkundung vorhandener
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Leitungsbestände.
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Mehraufwand gegenüber durchgeh endem Leitungsgraben für Baugruben am
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Anfangs und Endpunkt sowie für das Offenhalten der Gruben zur Druckprüfung und
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Einbindung.
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De r Grundpreis wird pro zusammenhängender Baumaßnahme einmalig gewährt
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unabhängig von der Anzahl der Leitungssparten.
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Aufbruchgenehmig ung
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||||
bzw.
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Verkehrsrechtliche Anordnung wird separat vergütet.
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Im Bauablauf notwendiges
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Umsetzen der Baugeräte, Container, zwischengel agerter Baustoffe o.ä.
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in Abhängigkeit
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der Bauphasen bzw.
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des Baufortschritts ist in die Position einzurechnen.
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Eine
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regelmäßige Te ilnahme an Baubesprechungen und Vor-Ort Begehungen ist für den
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Fachbauleiter einzurechnen.
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Die Vermessungstrupps vom Stadtwerk am Se e sind bis
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spätestens 09:00 Uhr am Tag der Einmessung zu informieren.
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Die Informationspflicht
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liegt beim Vorarbeiter des Tiefbauers.
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Zul. zur BE für Wärme
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Zul.
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zur BE für Wärme Zulage Wärmeleitungen auf die BE für alle Sparten: - Mehraufwand
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Absichern der Baustelle nach RSA für Trass enlängen über 40 lfm offenem Graben
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inkl.
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Umsetzen der Sicherung.
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- Mehraufwand für verlängertes Offenhalten, Sichern
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und Überwachen von Graben und Gruben zur Schweißnahtprüfung, Isoliermuffenherstellung und
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Montage von Dehnpolstern.
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- Mehraufwand zur Herstell ung NN-höhenbezogener
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Grabensohlen mit erforderlichen und geeigneten Messgeräten wie GPS-Vermessung,
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Nivelliergerät, Tachimeter oder Grabenlaser.
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Der Mehrpreis wird pro zusammenhängender
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Baumaßnahme einmalig gewährt unabhängig von der Anzahl der Grabenabschni tte oder
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Isoliergruben.
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Zul. zur BE für Wärme Kleinmaßnahmen
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Zul.
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zur BE für Wärme Kleinmaßnahmen Zulage auf Tiefbau-Grundpreis Kleinmaßnahmen für:
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- Mehraufwand für verlängertes Offenhalten, Sichern und Überwachen von Graben und Gruben
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zur Schweißnahtprüfung, Isoliermuffenherstellung und Montage von Dehnpolstern.
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- Me
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hraufwand zur Herstellung NN-höhenbezogener Grabensohlen mit erforderlichen und
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geeigneten Messgeräten wie GPS-Vermessung, Nivel liergerät, Tachimeter oder
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Grabenlaser.
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Der Mehrpreis wird pro zusammenhängender Baumaßnahme einmalig gewährt
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unabhängig von der An zahl der Grabenabschnitte oder Isoliergruben.
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VAO - Aufbruchgenehmigung
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VAO - Aufbruchgenehmigung
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Zul. zur VAO in Friedrichshafen
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Zul.
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zur VAO in Friedrichshafen !Achtung nur für Gemarkung Friedrichshafen! Nur nach
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Vorlage eines Kostenbelegs der Stadt Friedri chshafen, kann die Zulage je
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Verkehrsrechtliche-Anordnung mehrfach verwendet werden.
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Bspw.: Kostenbeleg 300 € = 2
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Stk.
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Pos.
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01.01.0 007 Zul.
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für Aufbruchg./VRA in FN
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Zul. zur VAO Verlängerung
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Zul.
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zur VAO Verlängerung
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Zul. zur VAO für Vollsperrung
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Zul.
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zur VAO für Vollsperrung Innerörtliche Sperrungen und einhergehende Umleitungen
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aufbauen, während der Bauzeit vorhalten und n ach Beendigung der Maßnahme wieder abbauen
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und von der Baustelle entfernen.
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Position wird als Zulage zur Baustelleneinrichtung
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abger echnet für einfachere Umleitungen bei Sperrungen innerorts Es ist der Aufwand für
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bis zu 15 Verkehrsschilder aller Art einzurechnen .
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Baustellencontainer für BÜ
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Baustellencontainer für BÜ Baustellencontainer (mit Zubehör) an- / abfahren, auf- und
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abbauen; Container für Büroarbeiten und Bespr echungen, abschließbar, beheizbar, mit
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Stromanschluss, ausgestattet mit Tisch, 6 Stühlen; einzurechnen ist die Beantragung und
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Einh olung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis zur Aufstellung des Containers auf
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öffentlichem Verkehrsraum.
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Container aus Pos. 01.01.008 vorhalten
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Container aus Pos.
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01.01.008 vorhalten Vorhalten und Betreiben des Containers,
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inkl.
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der wöchentlichen Reinigung des Containers und der Toilette; die Strom- und
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Wasserlieferung ist einzurechnen; Abrechnung nach Kalendertagen
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Vermessungsleistungen GW 128 / GW 120
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Vermessungsleistungen GW 128 / GW 120 Vermessung aller Sparten und Schutzrohre
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inkl.
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Höhen oder Deckungsangaben nach den gültigen R egelwerken DVGW, BDEW, AGFW und
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VDE Eine Vermessung und die zugehörige Dokumentation hat am offenen Graben zu
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erfolgen.
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Erstellung einheitlicher Skizzen nach Vorlage durch das Stadtwerk am
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See.
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Die Abrechnung erfolgt pauschal je eingemessenem Hausanschluss oder einer
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Tagesleistung im Trassengraben, wenn die Vermesser des SWSee die Einmessung nicht mit
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eigenem Personal leisten konnten.
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Dokumentation
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Dokumentation Erstellen einer vollständigen Dokumentation der Baumaßnahme und Übergabe an
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den Auftraggeber.
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Übergabe in Papier (1-f ach) und digital via Digitaler Baumappe
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SWSee.
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In der Dokumentation enthalten sein sollen u.a.
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folgende Unterlagen: Liefern
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eines Tiefbaubestandsplans mit Angaben / Maßen zur Art und Ausführung der Baugruben; des
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eingebautem Materials; der angetroffenen Fremdspa rten, möglichen Hindernissen im Boden;
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Angaben zur Oberfläche, Schichtdicken des Straßenaufbaus etc.
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Auf der Baustelle ist
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vom AN a rbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das dem Beauftragten des AG vorzulegen
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ist.
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Das Bautagebuch ist mit digitalen Fotos zu ergä nzen.
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Spätestens zur Abnahme,
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bzw.
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Fertigstellung der Leistung / Aufmaßübergabe ist eine Zusammenstellung dieser
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Fotos in digitaler Form an den AG zu übergeben.
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Mindestens erkennbar müssen sein: -
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Baustellenumgebung vor Baubeginn, insbesondere sichtbare Schäden an Oberfläche, Bebauung
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und Vegetation - Rohrgraben mit verlegten Leitungen, bzw.
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Kabel, insbesondere der
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Rohrbettung und Verbau - Details von Muffen, Anschlüssen, Abgängen etc.
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- Arbeiten an
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Engstellen - Details bei Schachtein-/-austritten - Hausanschlüsse - E inbindungen
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Koordinierungspauschale
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Koordinierungspauschale Pauschale Vergütung für die Koordination der gesamten Maßnahme
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und der damit verbundenen Gewerke und Dritte r.
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Dies beinhaltet auch die Abstimmung
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mit den Anliegern für die Zufahrten auf das jeweilige Grundstück, sowie die Organisation
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für einen Reibungslosen verlauf der Müllentsorgung (Mülltonnen).
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Der
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Tiefbauunternehmer hat für den reibungslosen Ablauf der Baustelle u nd Einhaltung der
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Termine zu sorgen.
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Mehraufwendungen zur Koordinierung mehrerer Sparten und mehrmaligen
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Aufzüge zum Einsanden der j eweiligen Medien sind einzukalkulieren.
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Behinderungen und
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Mehrkosten durch unkoordinierte Abläufe gehen zu Lasten des Tiefbauunterne hmers.
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Die
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Koordinierungspauschale wird ab drei zu verlegenden Sparten und Mindesttrassenlänge von >
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20 lfm Verlegungsleistung der kürzesten Sparte abgerechnet.
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Zul. Mehraufwendung Kampfmittelfreiheit
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Zul.
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Mehraufwendung Kampfmittelfreiheit Zulage Mehraufwand Aushub für baubegleitende
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Kampfmittelhandhabung.
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Erschwernisszulage für Aushubarbeiten durch Mehraufwendungen
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für Kampfmittelfreiheit.
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Aushub nach erfolgter Einweisung durch den
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Kampfmittelbeseitigungsdi enst bzw.
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baubegleitender Kampfmittelüberwachung vorsichtig
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und schichtenweise abtragen und aufnehmen.
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Baggerarbeiten sind mit äußer ster Vorsicht
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und Aufmerksamkeit durchzuführen.
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Abrechnung nach lfdm Trassenlänge an welchen
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Bereichen der zuständige Aufsichtsführe nde die Arbeiten durch seine Anweisungen gezielt
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einschränkt.
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Die Einschränkungen sind bei der Projektleitung vom SWSee vor Beginn d er
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Behinderung und des Mehraufwandes anzumelden.
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Mobilzaun liefern und aufstellen
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Mobilzaun B 3,50 m x H 2,00 m liefern und aufstellen, vorhalten und wieder abbauen.
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Baustellensignalanlage Straßenverkehr
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Baustellensignalanlage Straßenverkehr Transportable Lichtsignalanlage mit
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Gegenverkehrsregelung DIN 57 832 und VDE 0832 für den Str aßenverkehr und
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Fußgänger-verkehr aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten,
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betreiben, nach Baufortsch ritt umsetzen und beseitigen einschließlich
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Energieversorgung.
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Ausführung mit automatischer verkehrsabhängiger
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Steuerung.
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Abstand d er Signale bis 75 m.
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Die Vorhaltung wird je Einsatztag
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gesondert vergütet
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Ampelanlage Vorhaltung ab dem 2. Tag
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Ampelanlage Vorhaltung ab dem 2.
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Tag
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Baustelleninformationsschild
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Baustelleninformationsschild Das Baustelleninformationsschild ist zwei Wochen vor
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Baubeginn im Stadtwerk am See (FN oder ÜB) abzuh olen und nach Vorgabe des AG
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aufzustellen.
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Nach Baufertigstellung ist dieser dem AG an den Abholort
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zurückzuliefern.
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PKW, Arbeitszei t und Absicherungsmaterial sind hierbei mit
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einzukalkulieren.
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Der Aufstellort sollte sich im Baubestellenbereich befinden und gut
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e insehbar für Anlieger und Passanten sein.
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Das Absichern des
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Baustelleninformationsschild erfolgt nach RSA und ist zulasten des AN zu tragen.
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Im
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Bauablauf notwendiges Umsetzen ist hierbei einzurechnen.
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,30 m x 0,70 m [B/T]
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Graben befestigt 0,30 m x 0,70 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,40 m x 0,90 m [B/T]
|
||||
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||||
Graben befestigt 0,40 m x 0,90 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,50 m x 1,00 m [B/T]
|
||||
|
||||
Graben befestigt 0,50 m x 1,00 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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||||
Graben befestigt 0,60 m x 1,00 m [B/T]
|
||||
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||||
Graben befestigt 0,60 m x 1,00 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
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Graben befestigt 0,80 m x 1,00 m [B/T]
|
||||
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||||
Graben befestigt 0,80 m x 1,00 m [B/T]
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||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,50 m x 1,25 m [B/T]
|
||||
|
||||
Graben befestigt 0,50 m x 1,25 m [B/T]
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||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,60 m x 1,25 m [B/T]
|
||||
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||||
Graben befestigt 0,60 m x 1,25 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,80 m x 1,25 m [B/T]
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||||
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Graben befestigt 0,80 m x 1,25 m [B/T]
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||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,80 m x 1,50 m [B/T]
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||||
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Graben befestigt 0,80 m x 1,50 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 1,00 m x 1,50 m [B/T]
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||||
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Graben befestigt 1,00 m x 1,50 m [B/T]
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||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 0,80 m x 1,75 m [B/T]
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||||
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Graben befestigt 0,80 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 1,00 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
|
||||
Graben befestigt 1,00 m x 1,75 m [B/T]
|
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 1,20 m x 1,75 m [B/T]
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||||
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Graben befestigt 1,20 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben befestigt 1,50 m x 1,75 m [B/T]
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||||
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Graben befestigt 1,50 m x 1,75 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,30 m x 0,70 m [B/T]
|
||||
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Graben unbefestigt 0,30 m x 0,70 m [B/T]
|
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,40 m x 0,90 m [B/T]
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||||
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Graben unbefestigt 0,40 m x 0,90 m [B/T]
|
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,50 m x 1,00 m [B/T]
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Graben unbefestigt 0,50 m x 1,00 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,60 m x 1,00 m [B/T]
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Graben unbefestigt 0,60 m x 1,00 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,80 m x 1,00 m [B/T]
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Graben unbefestigt 0,80 m x 1,00 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,50 m x 1,25 m [B/T]
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Graben unbefestigt 0,50 m x 1,25 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,60 m x 1,25 m [B/T]
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Graben unbefestigt 0,60 m x 1,25 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,80 m x 1,25 m [B/T]
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Graben unbefestigt 0,80 m x 1,25 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 0,80 m x 1,50 m [B/T]
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Graben unbefestigt 0,80 m x 1,50 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
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Graben unbefestigt 1,00 m x 1,50 m [B/T]
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Graben unbefestigt 1,00 m x 1,50 m [B/T]
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@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Graben unbefestigt 0,80 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
|
||||
Graben unbefestigt 0,80 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Graben unbefestigt 1,00 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
|
||||
Graben unbefestigt 1,00 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Graben unbefestigt 1,20 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
|
||||
Graben unbefestigt 1,20 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Graben unbefestigt 1,50 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
|
||||
Graben unbefestigt 1,50 m x 1,75 m [B/T]
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Grabenverbreiterung bef. bis 1,25 m [T]
|
||||
|
||||
Grabenverbreiterung bef.
|
||||
|
||||
bis 1,25 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Grabenverbreiterung bef. bis 1,50 m [T]
|
||||
|
||||
Grabenverbreiterung bef.
|
||||
|
||||
bis 1,50 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Grabenverbreiterung bef. bis 1,75 m [T]
|
||||
|
||||
Grabenverbreiterung bef.
|
||||
|
||||
bis 1,75 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
Grabenverb. unbef. bis 1,25 m [T]
|
||||
|
||||
Grabenverb.
|
||||
|
||||
unbef.
|
||||
|
||||
bis 1,25 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
Grabenverb. unbef. bis 1,50 m [T]
|
||||
|
||||
Grabenverb.
|
||||
|
||||
unbef.
|
||||
|
||||
bis 1,50 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
Grabenverb. unbef. bis 1,75 m [T]
|
||||
|
||||
Grabenverb.
|
||||
|
||||
unbef.
|
||||
|
||||
bis 1,75 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,00 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,00 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,25 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,25 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,50 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,50 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,75 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube befestigt bis 1,75 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube befestigt bis 2,50 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube befestigt bis 2,50 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube befestigt bis 4,00 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube befestigt bis 4,00 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,00 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,00 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,25 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,25 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,50 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,50 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,75 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 1,75 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 2,50 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 2,50 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 4,00 m [T]
|
||||
|
||||
Baugrube unbefestigt bis 4,00 m [T]
|
||||
@@ -0,0 +1,21 @@
|
||||
Grundpauschale Schürfgrube
|
||||
|
||||
Grundpauschale Schürfgrube Schürfgrube für ein Geologisches Bodengutachten ausheben und
|
||||
wieder verschließen.
|
||||
|
||||
Nur nach Aufforderun g von AG.
|
||||
|
||||
(In der Regel vor Baumaßnahme
|
||||
für Bodengutachten) Diese Pos.
|
||||
|
||||
beinhaltet: BE für alle Sparten bei Kleinmaßnahmen VAO
|
||||
- Aufb ruchgenehmigung Scheiden und Aufbrechen vom Asphalt Baugrube befestigt bis 2,50 m
|
||||
[T] Zul.
|
||||
|
||||
für vorhandene Querungen Zul.
|
||||
|
||||
für vorhan dene Längsleitungen Standzeit bis
|
||||
zur Probeentnahme (max.
|
||||
|
||||
1 Stunde) Einsanden und Verfüllen der Baugrube Entsorgung von
|
||||
überschüssig em Material Gekieste Flächen wiederherstellen
|
||||
@@ -0,0 +1,10 @@
|
||||
Zul. für zusätzliche Schürfgrube
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
für zusätzliche Schürfgrube wird für jede weitere Schürfgrube nach Abstimmung mit
|
||||
AG gewährt.
|
||||
|
||||
Beinhaltet die gleichen Pos.
|
||||
|
||||
wi e bei 11.02.0047.
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Zul. für vorhandene Querungen
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
für vorhandene Querungen
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Zul. Fernmeldekabel bis 30 mm
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
Fernmeldekabel bis 30 mm
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Zul. Niederspannungskabel
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
Niederspannungskabel
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Zul. Mittelspannungskabel
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
Mittelspannungskabel
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Zul. Ölkabel
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
Ölkabel
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Zul. für vorhandene Kabel im Schutzrohr
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
für vorhandene Kabel im Schutzrohr
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
Zul. Gas/Wasser/Abwasser bis DN 300
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
Gas/Wasser/Abwasser bis DN 300
|
||||
@@ -0,0 +1,16 @@
|
||||
Oberboden abtragen
|
||||
|
||||
Oberboden abtragen (Bodenklasse 1 nach DIN 18300) in vorhandener Stärke bis 20cm im
|
||||
Arbeitsstreifen und getrennt vom Aushub lagern.
|
||||
|
||||
Nach Verfüllung des Rohrgrabens ist
|
||||
die obere Erdschicht (ca.
|
||||
|
||||
30 cm) aufzulockern und der gelagerte Oberboden in
|
||||
vorgefundener Dick e profilgerecht anzudecken.
|
||||
|
||||
Fehlender Oberboden ist
|
||||
anzufahren.
|
||||
|
||||
Die Lieferung wird nach Lieferscheinen / Wiegescheinen in Position
|
||||
01.08.ff vergütet.
|
||||
@@ -0,0 +1,30 @@
|
||||
Rasenflächen wiederherstellen
|
||||
|
||||
Rasenflächen wiederherstellen fachgerecht durch Rasensaat mit Anplanieren oder durch
|
||||
Wiederaufbringen von abgestochenen Rasensoden.
|
||||
|
||||
Neuprofilierung der Oberflächen
|
||||
incl.
|
||||
|
||||
Einarbeiten von mind.
|
||||
|
||||
20 cm Humus.
|
||||
|
||||
Rasensaatfläche kreuzweise fräsen,
|
||||
bzw.
|
||||
|
||||
lockern.
|
||||
|
||||
Fremdkör per größer als 3 cm Durchmesser sowie Steine,Wurzeln und
|
||||
Unkräuter sind von der Rasenfläche zu entfernen.
|
||||
|
||||
Frästiefe 20 cm Rasensaat mit
|
||||
Reglesaatgutmischung (RSM) inkl.
|
||||
|
||||
Einigeln und Abwalzen.
|
||||
|
||||
Saatgutmenge: 30 g/m²
|
||||
Saatgut: Gebrauchsrasen, RSM 2.3 Zusätzlich Erfor derlicher Humus ist anzufahren.
|
||||
|
||||
Die
|
||||
Lieferung wird nach Lieferscheinen /Wiegescheinen in der Position 01.08.ff vergütet.
|
||||
@@ -0,0 +1,25 @@
|
||||
Wiesen / Weiden wiederherstellen
|
||||
|
||||
Wiesen / Weiden wiederherstellen durch Einebnen / Auflockern der Oberfläche und
|
||||
Ansaat.
|
||||
|
||||
Rasensaatfläche kreuzweise fräsen, bzw.
|
||||
|
||||
loc kern.
|
||||
|
||||
Fremdkörper größer als
|
||||
3 cm Durchmesser sowie Steine,Wurzeln und Unkräuter sind von der Wiesenfläche zu
|
||||
entfernen.
|
||||
|
||||
Frästiefe 2 0 cm Rasensaat mit Reglesaatgutmischung (RSM) inkl.
|
||||
|
||||
Einigeln
|
||||
und Abwalzen.
|
||||
|
||||
Saatgutmenge: 20 g/m² Saatgut: Landschaftsrasen, RSM 7.1.
|
||||
|
||||
1 ohne
|
||||
Kräuter Zusätzlich Erforderlicher Humus ist anzufahren.
|
||||
|
||||
Die Lieferung wird nach
|
||||
Lieferscheinen /Wiegescheinen in der Positio n 01.08.ff vergütet.
|
||||
@@ -0,0 +1,21 @@
|
||||
Stauden/Bäume/Sträucher bis H= 2,0m
|
||||
|
||||
Stauden/Bäume/Sträucher bis H= 2,0m vorsichtiges Ausheben, Einschlagen und
|
||||
Wiederversetzen.
|
||||
|
||||
Strauch, Stauden oder einzeln stehenden Baum vorsichtig aufnehmen und
|
||||
seitlich lagern.
|
||||
|
||||
Fachgerechtes Einschlagen und Wässern der Pflanzen während der
|
||||
Bauzeit ist hier ein zurechnen.
|
||||
|
||||
Nach Angaben der Bauleitung wieder
|
||||
einpflanzen.
|
||||
|
||||
Bestand wieder herstellen.
|
||||
|
||||
Breite : bis 1,00 m Höhe: bis 2,00m Für da
|
||||
s Umstellen einer Topfpflanze findet diese Pos.
|
||||
|
||||
keine Anwendung.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,21 @@
|
||||
Stauden/Bäume/Sträucher bis H= 3,0m
|
||||
|
||||
Stauden/Bäume/Sträucher bis H= 3,0m vorsichtiges Ausheben, Einschlagen und
|
||||
Wiederversetzen.
|
||||
|
||||
Strauch, Stauden oder einzeln stehenden Baum vorsichtig aufnehmen und
|
||||
seitlich lagern.
|
||||
|
||||
Fachgerechtes Einschlagen und Wässern der Pflanzen während der
|
||||
Bauzeit ist hier ein zurechnen.
|
||||
|
||||
Nach Angaben der Bauleitung wieder
|
||||
einpflanzen.
|
||||
|
||||
Bestand wieder herstellen.
|
||||
|
||||
Breite : bis 2,00 m Höhe: bis 3,00m Für da
|
||||
s Umstellen einer Topfpflanze findet diese Pos.
|
||||
|
||||
keine Anwendung.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,21 @@
|
||||
Stauden/Bäume/Sträucher über H= 3,0m
|
||||
|
||||
Stauden/Bäume/Sträucher über H= 3,0m vorsichtiges Ausheben, Einschlagen und
|
||||
Wiederversetzen.
|
||||
|
||||
Strauch, Stauden oder einzeln stehende n Baum vorsichtig aufnehmen
|
||||
und seitlich lagern.
|
||||
|
||||
Fachgerechtes Einschlagen und Wässern der Pflanzen während der
|
||||
Bauzeit ist hier ei nzurechnen.
|
||||
|
||||
Nach Angaben der Bauleitung wieder
|
||||
einpflanzen.
|
||||
|
||||
Bestand wieder herstellen.
|
||||
|
||||
Breite: über 2,00 m Höhe: über 3,00m Für
|
||||
das Umstellen einer Topfpflanze findet diese Pos.
|
||||
|
||||
keine Anwendung.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
Gekieste Flächen wiederherstellen
|
||||
|
||||
Gekieste Flächen wiederherstellen gesplittete oder gekieste Hofflächen, durch
|
||||
Wiederaufbringen der Kiesschicht wie vorgefunden, im allgemein abgestuftes Kies / Splitt
|
||||
mit verschiedenen Korngrößen im Bereich zwischen 2 und 16 mm.
|
||||
|
||||
Bestand sauber
|
||||
angleichen und die Übergänge einebnen und anpassen.
|
||||
|
||||
Schichtdicke: 2 bis 6 cm Die
|
||||
Lieferung wird in Positionen 01.08.ff je nach Materialart gesonde rt vergütet.
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Auskoffern von eben gekiesten Flächen bi
|
||||
|
||||
Auskoffern von eben gekiesten Flächen bis 15cm
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Auskoffern von eben gekiesten Flächen bi
|
||||
|
||||
Auskoffern von eben gekiesten Flächen bis 25cm
|
||||
@@ -0,0 +1,37 @@
|
||||
Bankett profilgerecht herstellen
|
||||
|
||||
Bankett profilgerecht herstellen Erschwernisse durch Einbauten, Schächte, Strassenabläufe
|
||||
sind einzurechnen.
|
||||
|
||||
Die Mehraufwände sind vor Ausführung bei der Bauleitung
|
||||
anzumelden.
|
||||
|
||||
Einbau einschichtig.
|
||||
|
||||
Breite 0,20 bis 1,00 m Querneigung 12
|
||||
v.
|
||||
|
||||
H.
|
||||
|
||||
am tiefliegenden und 6 v.H.
|
||||
|
||||
am hochliegenden Fahrbahnrand.
|
||||
|
||||
Einbau
|
||||
erfolgt bündig mit dem Fahrbahnrand.
|
||||
|
||||
Die Einbaudicken werden an den Bestand
|
||||
angeglichen .
|
||||
|
||||
Verdichtungsgrad mindestens 97 v.
|
||||
|
||||
H.
|
||||
|
||||
DPR Saatgut RSM 5.1
|
||||
(Parkplatzrasen) ausbringen und einarbeiten ist hier einzurechnen.
|
||||
|
||||
Die Lieferung des
|
||||
Materials (Bankettkies 0 /16 gebrochen wird in der Position 01.08.ff
|
||||
vergütet.
|
||||
|
||||
Abrechnung erfolgt in m²
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
Zulage für Bodenklasse 2
|
||||
|
||||
Zulage für Bodenklasse 2 (fliessende Böden nach DIN 18300) auf den
|
||||
Erdaushub.
|
||||
|
||||
Enthalten sind alle Erschwernisse, die sich aus der B odenklasse ergeben,
|
||||
wie Überbreiten.Erforderlicher Spundwandverbau wird gesondert vergütet.
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
Zulage für Bodenklasse 6/7
|
||||
|
||||
Zulage für Bodenklasse 6/7 (felsige Böden nach DIN 18300) auf den Erdaushub.
|
||||
|
||||
Enthalten
|
||||
sind alle Erschwernisse, die sich aus der Bo denklasse ergeben.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,21 @@
|
||||
Zul. Handschachtung, Erschwerniszuschlag
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
Handschachtung, Erschwerniszuschlag werden beim Herstellen von Leitungsgräben
|
||||
vorhanden Einbauten wie: Versorgungs- Entsorgung sleitungen, Erdkabel, oder sonstige in
|
||||
Betrieb stehende Einbauten freigelegt, d.h.
|
||||
|
||||
unterquert, ist die Arbeit in diesen
|
||||
Bereichen im Handschacht auszuführen.
|
||||
|
||||
Das Absichern der Leitung wird nicht gesondert
|
||||
vergütet.
|
||||
|
||||
Hinweis: der Handaushub wird nur vergütet, wenn er auf Anordnung des
|
||||
Auftraggebers erfolgt.
|
||||
|
||||
Nicht anzuwenden, wenn ein Teil des Grabens mit Maschinenhilfe
|
||||
ausgehoben wird.
|
||||
|
||||
Abrechnu ng erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in m³.
|
||||
@@ -0,0 +1,19 @@
|
||||
Zul. Einsatz Saugbagger
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
Einsatz Saugbagger Zulage für die Erstellung von Leitungsgräben und Gruben
|
||||
mittels Saugbagger.
|
||||
|
||||
Mit einzukalkulieren sind die Versorgungs- Entsorgungsleitungen,
|
||||
Erdkabel, oder sonstige in Betrieb stehende Einbauten freigelegt und absichern.
|
||||
|
||||
Sowie
|
||||
aller Neben -leistungen / kosten die mit dem Einsatz eines Saugbaggers einher
|
||||
gehen.
|
||||
|
||||
Hinweis: der Saugbagger wird nur vergütet, wenn vor Baub eginn eine anmeldung
|
||||
an den zuständigen Bauleiter der SWSee [AG] erfolgt und der Anschließende Freigabe des
|
||||
AG.
|
||||
|
||||
Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in m³.
|
||||
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
Zul. enge Wege/ beengte Verhältnisse
|
||||
|
||||
Zul.
|
||||
|
||||
enge Wege/ beengte Verhältnisse (Arbeitsraumbreite unter 2,5 Meter) als
|
||||
Erschwernis der normalen Leitungsverlegung.
|
||||
|
||||
Hierin ent halten sind alle Leistungen wie
|
||||
der Einsatz von Kleingeräten, vermehrte Handarbeit, etc.
|
||||
@@ -0,0 +1,35 @@
|
||||
Waagrechter oder Senkrechter Normverbau
|
||||
|
||||
Waagrechter oder Senkrechter Normverbau Normverbau / Holzverbauau gem.
|
||||
|
||||
DIN
|
||||
4124.
|
||||
|
||||
nach Wahl des AN können (bei gleicher Vergütung) auch andere Dielenarten oder
|
||||
Verbausysteme z.
|
||||
|
||||
B.
|
||||
|
||||
Rollboxsysteme eingesetzt werden.
|
||||
|
||||
Es werden Grabenbreiten
|
||||
notwendig, die über das M aß Sk der DIN 4124 hinausgehen.
|
||||
|
||||
Die notwendigen
|
||||
Grabenbreiten sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
|
||||
|
||||
Sollten Rundholzs
|
||||
teifen größer Ø 14 cm notwendig werden, so sind diese entsprechend auszulegen und deren
|
||||
erschwerter Einsatz (Liefern, Vorhalten, Ein - und Ausbauen) in die Kalkulation
|
||||
einzurechnen.
|
||||
|
||||
Auch der Einbau notwendiger Verbaurahmen (z.B.
|
||||
|
||||
bei U -Dehnern) ist
|
||||
analog zur DIN h erzustellen.
|
||||
|
||||
Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
|
||||
|
||||
Die
|
||||
Kosten für die notwendige Verbaustatik bei Abweichungen von der DIN 4124 werden separat
|
||||
vergütet.
|
||||
@@ -0,0 +1,20 @@
|
||||
Verbau-Mehraufwendung Kampfmittelfreih.
|
||||
|
||||
Verbau-Mehraufwendung Kampfmittelfreih.
|
||||
|
||||
Erschwernisszulage für Verbauarbeiten durch
|
||||
Mehraufwendungen für Kampfmittelfreiheit.
|
||||
|
||||
Verb au nach erfolgter Einweisung durch den
|
||||
Kampfmittelbeseitigungsdienst bzw.
|
||||
|
||||
baubegleitender Kampfmittelüberwachung vorsichtig
|
||||
einbring en.
|
||||
|
||||
Das Einpressen der Verbauelemente ist mit äußerster Vorsicht und
|
||||
Aufmerksamkeit durchzuführen.
|
||||
|
||||
Hindernisse sind vorsichtig von H and
|
||||
freizulegen.
|
||||
|
||||
Handaushub wird gesondert vergütet.
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Spundwand gezogenen Stahlspunddielen
|
||||
|
||||
Spundwand gezogenen Stahlspunddielen
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Spundwand verlorenen Stahlspunddielen
|
||||
|
||||
Spundwand verlorenen Stahlspunddielen
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Plattendruckversuch - Statisch
|
||||
|
||||
Plattendruckversuch - Statisch
|
||||
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
Plattendruckversuch - Dynamisch
|
||||
|
||||
Plattendruckversuch - Dynamisch
|
||||
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
Aufgelegte schwere Fahrbahnbrücke (60 t)
|
||||
|
||||
Aufgelegte schwere Fahrbahnbrücke (60 t) Aufgelegte, schwere Fahrbahnbrücken bis 3,0 m
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Grabenbreite, mit beidseitigen Rampen 1:10 aus Magerbeton oder Bitukies auf Teerpappe
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herstellen.
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Abrechnung nach tatsächlich überbrücktem Graben.
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@@ -0,0 +1,5 @@
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Fußgängerbrücke als Behelfsbrücke
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Fußgängerbrücke als Behelfsbrücke Behelfsbrücke für Fussgänger in Geländehöhe, für
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öffentlichen Verkehr, Nutzbreite 1,5m , Länge bi s zu 4,00m mit Anrampung, mit
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Schutzgeländer herstellen, für die Dauer der Bauzeit vorhalten und wieder beseitigen.
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@@ -0,0 +1,13 @@
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Stahlplatte Fahrbahnabdeckung setzen
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Stahlplatte Fahrbahnabdeckung setzen Stahlplatten d > 15mm für den öffentlichen Verkehr
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als Überfahrung auslegen, vorhalten und wie der beseitigen.
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Belastung: SLW 60
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Stahlplatten ca.
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2,50m x 1,25m als provisorische Abdeckung anliefern, standsicher
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auslegen, nach G ebrauch wieder aufnehmen und von der Baustelle entfernen.
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Ausgleich
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aus Sand 0,5 bis 2,0 cm dick zur flächigen Auflage herstellen.
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@@ -0,0 +1,7 @@
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Stahlplatte Fahrbahnabdeckung umsetzen
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Stahlplatte Fahrbahnabdeckung umsetzen Stahlplatten aus Position 01.02.071 nach
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Baufortschritt und Erfordernis umsetzen.
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Umsetzen der Platten nur auf besondere
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Anordnung der Bauleitung.
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@@ -0,0 +1,12 @@
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Stillgelegte Gas- Wasserleitungen ausbau
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Stillgelegte Gas- Wasserleitungen ausbauen nach Freilegung, auf Transportlänge 6 m
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zuschneiden, zwischenlagern, laden und zum Lager des SWSee fahren und dort
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entladen.
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Nebenarbeiten wie fachgerechtes Trennen der Rohr -Leitungen unter
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Berücksichtigung der Unfallv erhütungsvorschriften sowie Transport - und Lade-Sicherung
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sind hier einzurechnen.
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Die Position ist als Mischpreis zu bewerten und d eckt alle im
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Netzgebiet gängigen Materialien und Durchmesser der ausgebauten Rohre ab.
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@@ -0,0 +1,12 @@
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Stillgelegte Stromleitungen ausbauen
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Stillgelegte Stromleitungen ausbauen nach Freilegung, auf Transportlänge 6 m zuschneiden,
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zwischenlagern, laden und zum Lager des S WSee fahren und dort entladen.
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Nebenarbeiten
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wie fachgerechtes Trennen der Leerrohre / Kabel unter Berücksichtigung der Unfallverhü
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tungsvorschriften sowie Transport - und Lade-Sicherung sind hier einzurechnen.
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Die
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Position ist als Mischpreis zu bewerten und deckt alle im Netzgebiet gängigen Kabelsorten
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und Durchmesser der ausgebauten Stromleitungen ab.
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