Initial commit – AufmaßCreater v2.35
This commit is contained in:
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Tiefbau - Grundpreis
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Tiefbau - Grundpreis zur Herstellung von Gas, Wasser, Strom, ETK und Telekom
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Hausanschlüssen.
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inkl.
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Einholen einer Verkehrsrecht liche Anordnung ggfls.
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über
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eine Daueranordnung beim zuständigen Straßenbaulastträger.
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Der Grundpreis wird je
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zusammenhängender Bau maßnahme nur einmal gewährt.
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Eine zusammenhängende Baumaßnahme
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besteht auch bei mehreren Hausanschlüssen, ohne Versorgungsleitung i n einem Umkreis von
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bis zu 50 m.
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Ab einer Entfernung von über 50 m wird ein zusätzlicher Grundpreis
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gewährt.
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Zul. für Anfahrten über 10 km
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Zul.
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für Anfahrten über 10 km ab Standort Lager Dienstleister.
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Diese Zulage ist für
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die Kosten der größeren Entfernung vom jeweili gen Lager um die Kosten in Form einer
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Anfahrtspauschale abzugelten.
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Die Pauschale wird je Hausanschluss nur einmalig vergütet
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Erstellen einer Dokumentation
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Erstellen einer Dokumentation Erstellen einer Skizze mit detaillierten Tiefen- und
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Breitenangaben Fotodokumentation vor und nach den Tiefbauarbeiten Sämtliche Oberflächen
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sind vor und nach der Baumaßnahme zu dokumentieren Aussenwände von Gebäuden, Mauerwerken
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etc.
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sind aufzunehmen Unterlagen sind dem Auftraggeber digital zu übergeben.
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(Über
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das Dienstleisterportal und der digitale Baumappe SWSee) Zulage wird je Hausanschluss
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(Baumaßnahme - Spartenübergreifend) nur einmal gewährt.
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Graben unbefestigt für TK
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Graben unbefestigt für TK (TK / Telekom) mit 60cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für EHA
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Graben unbefestigt für EHA (Elektrohausanschluss) mit 80cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für GHA
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Graben unbefestigt für GHA (Gashausanschluss) mit 100cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für WHA
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Graben unbefestigt für WHA (Wasserhausanschluss) mit 125cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für Mehrsparten-HA
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Graben unbefestigt für Mehrsparten-HA (Ab zwei Sparten) mit 125cm Überdeckung.
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Graben befestigt für TK
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Graben befestigt für TK (TK / Telekom) mit 60cm Überdeckung.
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Graben befestigt für EHA
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Graben befestigt für EHA (Elektrohausanschluss ) mit 80cm Überdeckung.
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Graben befestigt für GHA
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Graben befestigt für GHA (Gashausanschluss) mit 100cm Überdeckung.
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Graben befestigt für WHA
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Graben befestigt für WHA (Wasserhausanschluss) mit 125cm Überdeckung.
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Graben befestigt für Mehrsparten-HA
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Graben befestigt für Mehrsparten-HA (Ab zwei Sparten) mit 115cm Überdeckung.
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Zul. Einbau bituminöser Oberfläche
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Zul.
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Einbau bituminöser Oberfläche Zuschlag auf den Grabenmeterpreis (befestigt) für
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das Einbauen von bituminöser Oberflächen.
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Bi tuminöse Oberflächen schneiden und
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Aufbruch herstellen bis 15 cm inkl.
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Abfuhr nach Wahl des AN (geht in das Eigentum des
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AN über).
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B augrube herstellen nach DIN 4124 (Größe in den Einzelpositionen
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beachten).
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Mehrbreiten und Größen werden nur nach Anordnung und Beau ftragung durch
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den Projektleiter des SWSee vergütet.
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Bei bituminösen Oberflächen neue
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Asphalttragschicht bis 15 cm.
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Bituminöser Nac hschnitt ist mit
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einzukalkulieren.
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Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
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herstellen.
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Auf frischer Asphaltbefestigun g auf Verkehrsflächen aller Art für
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sämtliche Belastungsklassen.
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Die eingebaute darunterliegende Asphalt-Schicht darf nach
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dem Einb au nicht verschmutzt werden.
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Eine Reinigung des Untergrundes wird im Falle
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von Verunreinigungen durch den Auftragnehmer nicht gesond ert vergütet.
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Neue
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Asphaltdeckschicht mit Fugenband als Randanschluss ist herzustellen.
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Zul. Einbau Platten/Pflasterbelägen
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Zul.
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Einbau Platten/Pflasterbelägen Zuschlag auf den Grabenmeterpreis (befestigt) für
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das Einbauen von Platten und Plasterbelägen statt .
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Pflaster-/Plattenbelag ausbauen,
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seitlich lagern und wiederverlegen.
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Pflaster-/Plattenbelag aufnehmen, säubern und
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ggf.
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s eitlich lagern.
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Eine Verfuhr innerhalb des Baufeldes ist einzurechnen und
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wird nicht gesondert vergütet.
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Vorhandene, ungebundene Be ttung ausbauen.
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Das
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Altbettungsmaterial geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
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Neues
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Bettungsmaterial ist nach Herstell ung der Leitungsgrabenverfüllung und Herstellung der
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Kies-Schottertragschicht zu liefern und einzubauen.
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Gelagerter Pflaster-/Platt enbelag
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im Baufeld aufnehmen ggf.
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beifahren und wieder verlegen.
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Nicht wiederverwendbare
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Betonplatten und Betonpflastersteine geht i n Eigentum des AN über und ist von der
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Baustelle zu entfernen.
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Ersatzplatten und Ersatzpflastersteine, wie im Bestand
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vorgefunden si nd zu liefern.
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Eventuell notwendige Schnitte sind
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einzurechnen.
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Bestehende Verlegemuster sind wie angetroffen fortführen.
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Die Herst
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ellung eines Pflasterbettes hat nach DIN 18318.
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D.h.
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3 - 5 cm Stärke im
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verdichteten Zustand, sowie der in der DIN 18318 vorgegebene n Querneigung und Ebenheit
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zu erfolgen.
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Beim Verlegen ist auf die Ausbildung gleichmäßiger Fugenbreiten zu
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achten.
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Als ungebundenes Bettungsmaterial ist eine geeignete Gesteinskörnung
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(Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnungen 0/5 mit einem Schlagzertrümmerungswer t SZ18 zu
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verwenden.
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Der maximale Feinanteil 0,063 mm darf 5 M.-% nicht überschreiten.
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Das
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Bettungsmaterial muss filterstabil gegenü ber der darunterliegenden Tragschicht sein
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(keine Kalksplitte verwenden).
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Als Fugenmaterial ist vorzugsweise eine Gesteinskörnung
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( Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnung 0/4 zu verwenden.
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Das Abrütteln des
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Pflasterbelages ist mit einem Flächenrüttler durchzuführ en.
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Vor dem Abrütteln ist
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überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren.
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Der Pflasterbelag darf nur in
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trockenem Zustand und m it einer Plattengleitvorrichtung abgerüttelt
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werden.
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Abrechnung erfolgt nach M2 verlegten Platten/Pflasterbelägen Als Pflaster-/P
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lattenbelag gelten: Betonverbundpflaster, Rasengittersteine, Gehwegplatten aus Beton,
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Waschbeton, Großsteinpflaster, Kleinsteinpflas ter, Natursteinplatten, Mosaik etc.
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Baugrube TK / Telekom
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Baugrube TK / Telekom (1,20m x 1,00m Regelgröße).
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Abrechnung erfolgt nach
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Stück.
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Tiefe bis 100 cm
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Baugrube Tiefe bis 100 cm
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Baugrube Tiefe bis 100 cm (1,60m x 1,20m Regelgröße).
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Abrechnung erfolgt nach Stück.
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Baugrube Tiefe bis 125 cm
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Baugrube Tiefe bis 125 cm (1,70m x 1,20m Regelgröße).
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Abrechnung erfolgt nach
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Stück.
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Baugrube Tiefe bis 175 cm
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Baugrube Tiefe bis 175 cm (2,00m x 1,50m Regelgröße).
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Abrechnung erfolgt nach
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Stück.
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Baugrube Tiefe bis 250 cm.
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Baugrube Tiefe bis 250 cm (2,50m x 2,00m Regelgröße).
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Abrechnung erfolgt nach Stück.
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Zul. Baugrube T
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Zul.
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Baugrube T
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