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2026-06-10 11:03:43 +02:00
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Tiefbau - Grundpreis
Tiefbau - Grundpreis zur Herstellung von Gas, Wasser, Strom, ETK und Telekom
Hausanschlüssen.
inkl.
Einholen einer Verkehrsrecht liche Anordnung ggfls.
über
eine Daueranordnung beim zuständigen Straßenbaulastträger.
Der Grundpreis wird je
zusammenhängender Bau maßnahme nur einmal gewährt.
Eine zusammenhängende Baumaßnahme
besteht auch bei mehreren Hausanschlüssen, ohne Versorgungsleitung i n einem Umkreis von
bis zu 50 m.
Ab einer Entfernung von über 50 m wird ein zusätzlicher Grundpreis
gewährt.
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Zul. für Anfahrten über 10 km
Zul.
für Anfahrten über 10 km ab Standort Lager Dienstleister.
Diese Zulage ist für
die Kosten der größeren Entfernung vom jeweili gen Lager um die Kosten in Form einer
Anfahrtspauschale abzugelten.
Die Pauschale wird je Hausanschluss nur einmalig vergütet
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Erstellen einer Dokumentation
Erstellen einer Dokumentation Erstellen einer Skizze mit detaillierten Tiefen- und
Breitenangaben Fotodokumentation vor und nach den Tiefbauarbeiten Sämtliche Oberflächen
sind vor und nach der Baumaßnahme zu dokumentieren Aussenwände von Gebäuden, Mauerwerken
etc.
sind aufzunehmen Unterlagen sind dem Auftraggeber digital zu übergeben.
(Über
das Dienstleisterportal und der digitale Baumappe SWSee) Zulage wird je Hausanschluss
(Baumaßnahme - Spartenübergreifend) nur einmal gewährt.
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Graben unbefestigt für TK
Graben unbefestigt für TK (TK / Telekom) mit 60cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für EHA
Graben unbefestigt für EHA (Elektrohausanschluss) mit 80cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für GHA
Graben unbefestigt für GHA (Gashausanschluss) mit 100cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für WHA
Graben unbefestigt für WHA (Wasserhausanschluss) mit 125cm Überdeckung.
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Graben unbefestigt für Mehrsparten-HA
Graben unbefestigt für Mehrsparten-HA (Ab zwei Sparten) mit 125cm Überdeckung.
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Graben befestigt für TK
Graben befestigt für TK (TK / Telekom) mit 60cm Überdeckung.
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Graben befestigt für EHA
Graben befestigt für EHA (Elektrohausanschluss ) mit 80cm Überdeckung.
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Graben befestigt für GHA
Graben befestigt für GHA (Gashausanschluss) mit 100cm Überdeckung.
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Graben befestigt für WHA
Graben befestigt für WHA (Wasserhausanschluss) mit 125cm Überdeckung.
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Graben befestigt für Mehrsparten-HA
Graben befestigt für Mehrsparten-HA (Ab zwei Sparten) mit 115cm Überdeckung.
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Zul. Einbau bituminöser Oberfläche
Zul.
Einbau bituminöser Oberfläche Zuschlag auf den Grabenmeterpreis (befestigt) für
das Einbauen von bituminöser Oberflächen.
Bi tuminöse Oberflächen schneiden und
Aufbruch herstellen bis 15 cm inkl.
Abfuhr nach Wahl des AN (geht in das Eigentum des
AN über).
B augrube herstellen nach DIN 4124 (Größe in den Einzelpositionen
beachten).
Mehrbreiten und Größen werden nur nach Anordnung und Beau ftragung durch
den Projektleiter des SWSee vergütet.
Bei bituminösen Oberflächen neue
Asphalttragschicht bis 15 cm.
Bituminöser Nac hschnitt ist mit
einzukalkulieren.
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
herstellen.
Auf frischer Asphaltbefestigun g auf Verkehrsflächen aller Art für
sämtliche Belastungsklassen.
Die eingebaute darunterliegende Asphalt-Schicht darf nach
dem Einb au nicht verschmutzt werden.
Eine Reinigung des Untergrundes wird im Falle
von Verunreinigungen durch den Auftragnehmer nicht gesond ert vergütet.
Neue
Asphaltdeckschicht mit Fugenband als Randanschluss ist herzustellen.
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Zul. Einbau Platten/Pflasterbelägen
Zul.
Einbau Platten/Pflasterbelägen Zuschlag auf den Grabenmeterpreis (befestigt) für
das Einbauen von Platten und Plasterbelägen statt .
Pflaster-/Plattenbelag ausbauen,
seitlich lagern und wiederverlegen.
Pflaster-/Plattenbelag aufnehmen, säubern und
ggf.
s eitlich lagern.
Eine Verfuhr innerhalb des Baufeldes ist einzurechnen und
wird nicht gesondert vergütet.
Vorhandene, ungebundene Be ttung ausbauen.
Das
Altbettungsmaterial geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
Neues
Bettungsmaterial ist nach Herstell ung der Leitungsgrabenverfüllung und Herstellung der
Kies-Schottertragschicht zu liefern und einzubauen.
Gelagerter Pflaster-/Platt enbelag
im Baufeld aufnehmen ggf.
beifahren und wieder verlegen.
Nicht wiederverwendbare
Betonplatten und Betonpflastersteine geht i n Eigentum des AN über und ist von der
Baustelle zu entfernen.
Ersatzplatten und Ersatzpflastersteine, wie im Bestand
vorgefunden si nd zu liefern.
Eventuell notwendige Schnitte sind
einzurechnen.
Bestehende Verlegemuster sind wie angetroffen fortführen.
Die Herst
ellung eines Pflasterbettes hat nach DIN 18318.
D.h.
3 - 5 cm Stärke im
verdichteten Zustand, sowie der in der DIN 18318 vorgegebene n Querneigung und Ebenheit
zu erfolgen.
Beim Verlegen ist auf die Ausbildung gleichmäßiger Fugenbreiten zu
achten.
Als ungebundenes Bettungsmaterial ist eine geeignete Gesteinskörnung
(Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnungen 0/5 mit einem Schlagzertrümmerungswer t SZ18 zu
verwenden.
Der maximale Feinanteil 0,063 mm darf 5 M.-% nicht überschreiten.
Das
Bettungsmaterial muss filterstabil gegenü ber der darunterliegenden Tragschicht sein
(keine Kalksplitte verwenden).
Als Fugenmaterial ist vorzugsweise eine Gesteinskörnung
( Brechsand-Splitt-Gemisch) der Körnung 0/4 zu verwenden.
Das Abrütteln des
Pflasterbelages ist mit einem Flächenrüttler durchzuführ en.
Vor dem Abrütteln ist
überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren.
Der Pflasterbelag darf nur in
trockenem Zustand und m it einer Plattengleitvorrichtung abgerüttelt
werden.
Abrechnung erfolgt nach M2 verlegten Platten/Pflasterbelägen Als Pflaster-/P
lattenbelag gelten: Betonverbundpflaster, Rasengittersteine, Gehwegplatten aus Beton,
Waschbeton, Großsteinpflaster, Kleinsteinpflas ter, Natursteinplatten, Mosaik etc.
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Baugrube TK / Telekom
Baugrube TK / Telekom (1,20m x 1,00m Regelgröße).
Abrechnung erfolgt nach
Stück.
Tiefe bis 100 cm
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Baugrube Tiefe bis 100 cm
Baugrube Tiefe bis 100 cm (1,60m x 1,20m Regelgröße).
Abrechnung erfolgt nach Stück.
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Baugrube Tiefe bis 125 cm
Baugrube Tiefe bis 125 cm (1,70m x 1,20m Regelgröße).
Abrechnung erfolgt nach
Stück.
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Baugrube Tiefe bis 175 cm
Baugrube Tiefe bis 175 cm (2,00m x 1,50m Regelgröße).
Abrechnung erfolgt nach
Stück.
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Baugrube Tiefe bis 250 cm.
Baugrube Tiefe bis 250 cm (2,50m x 2,00m Regelgröße).
Abrechnung erfolgt nach Stück.
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Zul. Baugrube T
Zul.
Baugrube T