Erstellung einer vollständigen Dokumentation aller
erbrachten Leistungen nach den Vorgaben des
Auftraggebers. Durchführung der Leistung gemäß
Abschnitt B.3 der Anlage Leistungsbeschreibung.
Beachtung und Umsetzung der Vorgaben des Auftraggebers
und des Fördermittelgebers.
Abrechnung der Leistung als Pauschale. Diese Pauschale
deckt alle Kosten ohne weitere gesonderte Vergütung. In
der Pauschale enthalten sind
Massen-Mehrungen/-Minderungen bis zu +/- 10% zu den
bekannt gemachten Massen gemäß Abschnitt A.3 Ziffer 2
der Anlage Leistungsbeschreibung.
