Vermessung und Digitale Dokumentation aller montierten
Kundenanschlüsse inkl. Port- und Kabelbelegung,
getrennt nach Anschlussarten (z.B. Internet, TV usw.).
Durchführung der Leistung gemäß Abschnitt B.3.1 und
B.3.2 sowie Abschnitt B.4 der Anlage
Leistungsbeschreibung. Beachtung und Umsetzung der
Vorgaben des Auftraggebers und des Fördermittelgebers.
Abrechnung pro tatsächlich hergestelltem Hausanschluss.
