Gerte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemen Ausfhrung der Bauleistungen erforder-
lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit der Gerteeinsatz nicht gesondert vergtet
wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafr
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen
herstellen. Baubros, Unterknfte, Werksttten, Lager-
schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie-
ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern-
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl.
fr die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei
Bedarf Lagerpltze, sonstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten
einschl. Beseitigen von Aufwuchs fr die Baustellenein-
richtung, soweit erforderlich, ausfhren. Flchen be-
schaffen, sofern die vom AG zur Verfgung gestellten
nicht ausreichen. Kosten fr Vorhalten, Unterhalten und
Betreiben der Gerte, Anlagen und Einrichtungen
einschl. Mieten, Pacht, Gebhren und dgl. werden nicht
mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen
der betreffenden Teilleistungen vergtet. Soweit nicht
fr bestimmte Leistungen fr das Einrichten der Bau-
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind, gilt die Pauschale
fr alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungs-
verzeichnisses.
Zufahrt nach Wahl des AN herstellen und nach Beendigung
der Baumanahme entfernen. Ursprnglichen Zustand wie-
der herstellen.

