Verkehrssicherung Hauptverkehrsstraßen

Verkehrssicherung Hauptverkehrsstraßen Verkehrsregelung und Verkehrssicherung im Bereich 
Klassifizierter Straßen (B/L/K) der inner örtlichen Hauptverkehrsstraßen gemäß 
verkehrsrechtlicher Anordnung.

Die zur Sicherung der Baustelle gemäß den Richtlinien 
für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen erforderlichen Absperrungen, 
Beschilderungen und Beleuchtung der Baustelle einschl.

erford erlicher 
Fahrbahnübergänge und Übergänge für Anlieger ist allein Sache des AN (Grundlage ist die 
StVO).

Die Kosten für die Lieferu ng, Aufstellung, Vorhaltung, Unterhaltung, 
Inbetriebnahme, laufende Kontrolle und spätere Beseitigung der Sicherheitsvorkehrungen 
einschl.

erforderlicher Signalanlagen werden mit dem Einheitspreis 
abgegolten.

Einschl.

Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordn ung.

Die 
pauschale wird pro Baumaßnahme nur einmal gewährt.

