Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und
spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle der
zuständigen Kommune übermitteln. Vorankündigung
sichtbar und witterungsgeschützt auf der Baustelle
aushängen und bei erheblichen Änderungen während der
Bauzeit anpassen.
Abrechnung der Leistung als Pauschale. Diese Pauschale
deckt alle Kosten ohne weitere gesonderte Vergütung. In
der Pauschale enthalten sind
Massen-Mehrungen/-Minderungen bis zu +/- 10% zu den
bekannt gemachten Massen gemäß Abschnitt A.3 Ziffer 2
der Anlage Leistungsbeschreibung.
