Verkehrsregelung und Verkehrssicherung im Bereich der
innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen sowie der
innerörtlichen Nebenstraße und der landwirtschaftlichen
Wege gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die zur
Sicherung der Baustelle gemäß den Richtlinien für die
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen erforderlichen
Absperrungen, Beschilderungen und Beleuchtung der
Baustelle einschl. erforderlicher Fahrbahnübergänge und
Übergänge für Anlieger ist allein Sache des
Generalübernehmers (Grundlage ist die StVO). Die
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen in beengten
innerörtlichen Bereichen (z.B. Signalanlagen) einschl.
Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind in
der Position mit einzukalkulieren. Die Kosten
beinhalten die Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung,
Unterhaltung, Inbetriebnahme, laufende Kontrolle und
spätere Beseitigung der Sicherheitsvorkehrungen
einschl. erforderlicher Signalanlagen.
Abrechnung der Leistung als Pauschale. Diese Pauschale
deckt alle Kosten ohne weitere gesonderte Vergütung. In
der Pauschale enthalten sind
Massen-Mehrungen/-Minderungen bis zu +/- 10% zu den
bekannt gemachten Massen gemäß Abschnitt A.3 Ziffer 2
der Anlage Leistungsbeschreibung.
