Erstellung einer Ausführungsplanung gemäß Abschnitt
B.1.2 der Anlage Leistungsbeschreibung.
Abrechnung der Leistung als Pauschale. Diese Pauschale
deckt alle Kosten ohne weitere gesonderte Vergütung. In
der Pauschale enthalten sind
Massen-Mehrungen/-Minderungen bis zu +/- 10% zu den
bekannt gemachten Massen gemäß Abschnitt A.3 Ziffer 2
der Anlage Leistungsbeschreibung.
