Baustelleneinrichtung und Räumung gemäß Abschnitt B.2.1
der Anlage Leistungsbeschreibung für das in allen
Teilen zu errichtende funktionsfähige Glasfasernetz
nach Erfordernis:
- örtliche Gegebenheiten begutachten
- Ergebnisse dokumentieren und fotografieren gemäß
Anlage Leistungsbeschreibung
- An- und Abtransport aller für die
Baustellenabwicklung erforderlichen Gerätschaften,
Maschinen und Werkzeuge
- Beschaffung und Lagerhaltung aller benötigten
Materialien für sämtliche Gewerke.
- Inkl. aller sonstigen erforderlichen Leistungen zur
Einrichtung und Räumung der Baustelle
Abrechnung der Leistung als Pauschale. Diese Pauschale
deckt alle Kosten ohne weitere gesonderte Vergütung. In
der Pauschale enthalten sind
Massen-Mehrungen/-Minderungen bis zu +/- 10% zu den
bekannt gemachten Massen gemäß Abschnitt A.3 Ziffer 2
der Anlage Leistungsbeschreibung.
