Übergänge für Fußgänger

Übergänge für Fußgänger Hilfsübergang für Fußgänger herstellen, für die Dauer der 
vertraglichen Ausführungsfrist vorhalten und be seitigen.

Für Bewegungen der Übergänge 
am selben Einbauort erfolgt keine gesonderte Vergütung.

1 Stück = Gehwegbreite 