Zul. Handschachtung, Erschwerniszuschlag

Zul.

Handschachtung, Erschwerniszuschlag werden beim Herstellen von Leitungsgräben 
vorhanden Einbauten wie: Versorgungs- Entsorgung sleitungen, Erdkabel, oder sonstige in 
Betrieb stehende Einbauten freigelegt, d.h.

unterquert, ist die Arbeit in diesen 
Bereichen im Handschacht auszuführen.

Das Absichern der Leitung wird nicht gesondert 
vergütet.

Hinweis: der Handaushub wird nur vergütet, wenn er auf Anordnung des 
Auftraggebers erfolgt.

Nicht anzuwenden, wenn ein Teil des Grabens mit Maschinenhilfe 
ausgehoben wird.

Abrechnu ng erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in m³.