Koordinierungspauschale

Koordinierungspauschale Pauschale Vergütung für die Koordination der gesamten Maßnahme 
und der damit verbundenen Gewerke und Dritte r.

Dies beinhaltet auch die Abstimmung 
mit den Anliegern für die Zufahrten auf das jeweilige Grundstück, sowie die Organisation 
für einen Reibungslosen verlauf der Müllentsorgung (Mülltonnen).

Der 
Tiefbauunternehmer hat für den reibungslosen Ablauf der Baustelle u nd Einhaltung der 
Termine zu sorgen.

Mehraufwendungen zur Koordinierung mehrerer Sparten und mehrmaligen 
Aufzüge zum Einsanden der j eweiligen Medien sind einzukalkulieren.

Behinderungen und 
Mehrkosten durch unkoordinierte Abläufe gehen zu Lasten des Tiefbauunterne hmers.

Die 
Koordinierungspauschale wird ab drei zu verlegenden Sparten und Mindesttrassenlänge von > 
20 lfm Verlegungsleistung der kürzesten Sparte abgerechnet.