Leitungsgraben einschließlich Schachtbaugruben herstel-
len. Straßenaufbruch wird gesondert vergütet. Abgerech-
net wird nach der Länge des Leitungsgrabens, gemessen
in der Achse der Leitung. Die Schachtbaugruben werden
in der Achse der Leitung durchgemessen. Schachtdurch-
messer und -abstände nach Unterlagen des AG.
In gewachsenem Boden. Homogenbereiche 'analog Bodenklasse 3 bis 5'
(21)
Grabentiefe über 1,75 bis 2,25 m.
Breite der Grabensohle 'bis 1,20 m'
(31)
Notwendigen Verbau entsprechend statischen und kon-
struktiven Erfordernissen herstellen, vorhalten und
entfernen. Offene Wasserhaltung bis zu einer Pumpen-
leistung von 10 m3 Fördermenge und 5,00 m Förderhöhe je
Stunde und Haltung ausführen.
Aushub zur Wiederverwendung innerhalb der Baustelle la-
gern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der
Leitungszone einbauen und verdichten einschl. ggf. er-
forderlicher Wasserzugabe.
Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub innerhalb der
Baustelle einbauen und verdichten einschl. ggf. erfor-
derlicher Wasserzugabe.
