BE für alle Sparten bei Kleinmaßnahmen

BE für alle Sparten Tiefbau-Grundpreis für Wasser,Gas,Strom, Telekommunikation und Wärme- 
Versorgungsleitungen für längenunabhängig e Tätigkeiten bei Tiefbauarbeiten zur 
Herstellung einer Versorgungsleitung, einschließlich: Anmieten eines geeigneten 
Lagerplatzes f ür Material, Geräte und Aushub.

Absichern der Baustelle nach RSA und 
den Anweisungen der Verkehrsrechtlichen Anordnung bzw.

der Auf bruchgenehmigung.

Es 
ist hier von einem Regelplan BI/1bis BI/5 auszugehen.

Ampelregelung wird gesondert 
vergütet.

Sollte die Verkeh rssicherung sehr aufwendig sein, so wird nach Abstimmung 
mit dem Auftraggeber ein Verkehrssicherer separat beauftragt und die Leist ungen direkt 
mit der Fremdfirma abgerechnet.

Einrichten der Baustelle 
gem.

Vorbeschreibung.

Aufrechterhaltung des Geh -und Fahrbetr iebs, (durch 
Verfüllung des Rohrgraben bzw -der Baugrube).

Erkundung vorhandener 
Leitungsbestände.

Mehraufwand gegenüber durchgeh endem Leitungsgraben für Baugruben am 
Anfangs und Endpunkt sowie für das Offenhalten der Gruben zur Druckprüfung und 
Einbindung.

De r Grundpreis wird pro zusammenhängender Baumaßnahme einmalig gewährt 
unabhängig von der Anzahl der Leitungssparten.

Aufbruchgenehmig ung 
bzw.

Verkehrsrechtliche Anordnung wird separat vergütet.

Im Bauablauf notwendiges 
Umsetzen der Baugeräte, Container, zwischengel agerter Baustoffe o.ä.

in Abhängigkeit 
der Bauphasen bzw.

des Baufortschritts ist in die Position einzurechnen.

Eine 
regelmäßige Te ilnahme an Baubesprechungen und Vor-Ort Begehungen ist für den 
Fachbauleiter einzurechnen.

Die Vermessungstrupps vom Stadtwerk am Se e sind bis 
spätestens 09:00 Uhr am Tag der Einmessung zu informieren.

Die Informationspflicht 
liegt beim Vorarbeiter des Tiefbauers.

