Vermessung und digitale Dokumentation aller Trassen
ohne Hauszuführungstrassen im öffentlichen und privaten
Bereich. Berücksichtigung und Aufnahme der
hergestellten Vorstreckungen hierbei, unabhängig davon,
ob der Hausanschluss realisiert wurde. Durchführung der
Leistung gemäß Abschnitt B.3.1 und B.3.2 der Anlage
Leistungsbeschreibung. Beachtung und Umsetzung der
Vorgaben des Auftraggebers und des Fördermittelgebers.

Abrechnung der Leistung auf Basis der herzustellenden
Gesamttrassenmeter des jeweiligen Ausbaugebiets.
Definition der herzustellenden Gesamttrassenmeter wie
folgt:
- Neubautrassen des herzustellenden Netzes bis zum
Eintrittspunkt in die Hauszuführungstrasse
- Gesamttrassenmeter ohne Hauszuführungstrasse
- Gesamttrassenmeter ohne Trassenmeter der
Bestandsinfrastruktur

