Hilfsüberfahrten für öffentlichen Verkehr für PKW und
LKW bis 7,5 to über Gräben nach Erfordernis herstellen,
für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfrist
vorhalten und beseitigen.
Hilfsübergänge für Fußgänger nach Erfordernis
herstellen, für die Dauer der vertraglichen
Ausführungsfrist vorhalten und beseitigen.
Abrechnung der Leistung als Pauschale. Diese Pauschale
deckt alle Kosten ohne weitere gesonderte Vergütung. In
der Pauschale enthalten sind
Massen-Mehrungen/-Minderungen bis zu +/- 10% zu den
bekannt gemachten Massen gemäß Abschnitt A.3 Ziffer 2
der Anlage Leistungsbeschreibung.
